Wirtschaft

Bittere Pleite: OpenAI scheitert vor EU-Gericht

Warum darf OpenAI seinen Namen in der EU nicht schützen? Jetzt landet der Streit um Software und IT vor Gericht.

15.07.2026, 12:33 Uhr

OpenAI scheitert mit Markenklage vor EU-Gericht

OpenAI, das Unternehmen hinter dem KI-Chatbot ChatGPT, hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage im Streit um die Eintragung der Wortmarke „OPENAI“ erlitten. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Begriff für bestimmte Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Software und Informationstechnologie lediglich beschreibend sei und daher nicht die nötige Unterscheidungskraft besitze. Gegen das Urteil ist noch ein weiteres Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich.

Damit bestätigte das Gericht die frühere Einschätzung des EU-Amts für geistiges Eigentum. Dieses hatte den Markenantrag von OpenAI nur teilweise akzeptiert und die Eintragung unter anderem für Software sowie Cloud-Dienste verweigert. Nach Auffassung der Behörde versteht das relevante Publikum das englische Wort „open“ als Hinweis auf freien Zugang. Zusammen mit „AI“ für künstliche Intelligenz ergebe sich daraus die Bedeutung, dass die entsprechenden Angebote auf offen zugänglicher KI beruhen.

OpenAI hatte dagegen eingewandt, dass „open“ unterschiedlich ausgelegt werden könne. Zudem sei „OPENAI“ ein neu gebildeter Begriff ohne eindeutig festgelegten Sinn. Das Unternehmen verwies außerdem auf ähnliche frühere Eintragungen beim EU-Markenamt sowie auf Registrierungen in mehr als 30 Staaten, darunter Großbritannien und Singapur.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach seiner Einschätzung handelt es sich bei „OPENAI“ im Englischen nicht um eine sprachlich ungewöhnliche Kombination. Außerdem seien Entscheidungen aus anderen Ländern für das Unionsmarkenrecht nicht maßgeblich.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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