Regierung plant erleichterten Jobwechsel auf Probe
Beschäftigte sollen künftig deutlich einfacher in einen neuen Beruf hineinschnuppern können, ohne dafür sofort beim bisherigen Arbeitgeber kündigen oder dem neuen Unternehmen fest zusagen zu müssen. Das Bundeskabinett hat dafür einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beschlossen. Vorgesehen ist eine sogenannte „Job-to-Job-Erprobung“.
Bas erklärte, gerade in Zeiten von Stellenabbau komme es darauf an, dass Fachkräfte rasch und möglichst unkompliziert in Bereiche wechseln können, in denen Personal gesucht wird. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschaftsschwäche und des Arbeitsplatzabbaus in mehreren Branchen soll der Wechsel zwischen Jobs erleichtert werden.
So ist die Erprobung eines neuen Jobs gedacht
Die neue Regelung trägt offiziell den Titel „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“. Geplant ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem möglichen neuen Arbeitgeber für bis zu vier Wochen, in besonderen Fällen auch bis zu sechs Wochen, eine Tätigkeit testen können.
Damit sollen beide Seiten frühzeitig prüfen können, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Auch möglicher Weiterbildungsbedarf soll dabei sichtbar werden.
Als Beispiel nennt das Ministerium eine 34-jährige Mechatronikerin, die seit vielen Jahren im Braunkohletagebau arbeitet und deren Stelle in absehbarer Zeit wegfällt. Nach Absprache mit ihrem bisherigen Chef und mit Unterstützung der Arbeitsagentur könnte sie für mehrere Wochen in einem Betrieb aus der Solar- oder Windenergiebranche mitarbeiten. So ließe sich klären, ob ein dauerhafter Wechsel möglich ist und welche Qualifikationen dafür noch fehlen.

Weniger Pflicht zur Anwesenheit für Arbeitslose
Auch für Menschen mit Arbeitslosengeld sind Änderungen vorgesehen. Künftig sollen sie nicht mehr ständig an ihrer Briefadresse erreichbar sein müssen, um keine Post der Arbeitsagentur zu verpassen. Stattdessen soll die Kommunikation vorrangig digital erfolgen.
Aus dem Arbeitsministerium heißt es, eine dauerhafte Anwesenheit wegen möglicher Briefzustellung passe nicht mehr in die heutige Zeit. Insgesamt soll bei Anträgen stärker das Prinzip „digital first“ gelten, auch wenn klassische Wege weiter offenbleiben sollen. Zudem sollen die Agenturen für Arbeit grundsätzlich per Video erreichbar sein.
Die geplanten Änderungen gehören zum SGB-III-Änderungsgesetz und sind Teil weiterer Entlastungsvorhaben der Bundesregierung für Bürger und Unternehmen. Nach den Regierungsplänen soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende November abgeschlossen sein. Nicht betroffen ist allerdings die Grundsicherung, also das Bürgergeld, da diese im SGB II geregelt wird.
Kritik und offene Fragen
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg begrüßte einzelne Vorhaben, machte aber zugleich auf eine aus ihrer Sicht zentrale Lücke aufmerksam. Offen bleibe, wie Beschäftigte angesichts von Künstlicher Intelligenz, Dekarbonisierung und dem tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel begleitet werden sollen.
Weniger Sicherheitsbeauftragte in Betrieben möglich
Neben den Änderungen am Arbeitsmarkt plant die Regierung auch Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz. Durch höhere Schwellenwerte dafür, ab wann Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen, könnten in kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 123.000 solcher Stellen wegfallen.
Die Gewerkschaft Verdi hatte diesen Schritt bereits im Vorfeld kritisiert und vor einem Abbau von Sicherheit gewarnt.
Nach Angaben von Ministerin Bas soll das gesamte Entlastungspaket die Bürokratiekosten für Unternehmen und Bürger um mehr als 720 Millionen Euro pro Jahr senken.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber