Söder weist AfD-Verbotspläne in der CSU zurück
CSU-Chef Markus Söder hat sich nach einer Sitzung des Parteivorstands klar gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen – auch gegen ein mögliches Vorgehen nur gegen einzelne Landesverbände. Zur Begründung verwies er unter anderem auf die skeptische Haltung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, beide ebenfalls von der CSU.
Söder sagte, wenn die Innenminister wegen geringer juristischer Erfolgsaussichten zur Zurückhaltung rieten und zugleich die Gefahr bestehe, die AfD dadurch noch zu stärken, sei ein solcher Schritt politisch nicht sinnvoll.
Diskussion über Teilverbot innerhalb der CSU
In der CSU-Landtagsfraktion hatte es zuletzt Überlegungen gegeben, zumindest gegen Teile der AfD ein Verbotsverfahren zu prüfen – vor allem gegen den thüringischen Landesverband. Fraktionschef Klaus Holetschek betonte zwar, wirksamer als ein komplettes Parteiverbot sei es, politische Probleme zu lösen und so verlorenes Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen. Zugleich sprach er sich aber dafür aus, Strukturen wie die AfD in Thüringen genau im Blick zu behalten und ein Teilverbot nicht grundsätzlich auszuschließen.
Auch der CSU-Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte entsprechende Überlegungen unterstützt. Aus seiner Sicht konzentrierten sich viele Hinweise auf extremistische Aussagen und Entwicklungen innerhalb der AfD auf den Thüringer Landesverband um Björn Höcke. Deshalb sei es aus juristischer Sicht ernsthaft prüfenswert, einen Verbotsantrag auf diesen Teil der Partei zu begrenzen.

CSU-Spitze bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung
Ein Verbot der AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Führung um Söder schon in der Vergangenheit stets abgelehnt, ebenso Holetschek. Nun bekräftigte Söder seine Haltung noch einmal und wies sowohl ein umfassendes als auch ein teilweises Verbotsverfahren zurück.
Er argumentierte, ein solches Verfahren würde sich über Jahre hinziehen, während die Chancen auf ein tatsächliches Verbot äußerst gering seien. Zudem sei schon fraglich, ob ein Teilverbot überhaupt rechtlich umsetzbar wäre. Vor allem aber warnte Söder davor, der AfD durch ein solches Vorgehen eine Opferrolle zu verschaffen, von der sie politisch profitieren könnte.
Unterschiedliche juristische Bewertungen
In der rechtlichen Bewertung gehen die Einschätzungen weiterhin auseinander. Ein jüngst veröffentlichtes Gutachten mehrerer Juristinnen und Juristen sowie weiterer Fachleute kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus gute Erfolgsaussichten haben könnte. Erstellt wurde die Analyse für die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Begründet wird dies insbesondere mit möglichen Verstößen gegen das Demokratieprinzip und gegen die Garantie der Menschenwürde.
Demgegenüber hatte das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren im Februar erklärt, es gebe zwar ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Nach Auffassung des Gerichts prägten diese die Partei bislang jedoch nicht so eindeutig, dass insgesamt von einer verfassungsfeindlichen Grundausrichtung gesprochen werden könne.
Die AfD geht juristisch gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf Bundesebene vor. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Derzeit wird die Partei bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber