Finanzministerium plant Einkommensteuer-Reform bis 2028
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an der von Union und SPD vereinbarten Reform der Einkommensteuer. Aus einem ersten Entwurf für die interne Abstimmung in der Regierung geht hervor, dass bis 2028 unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden soll. Damit würde sich die Einkommensgrenze erhöhen, ab der überhaupt Steuern fällig werden. Zudem soll der Spitzensteuersatz künftig erst bei höheren Einkommen greifen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, über die sogenannte Reichensteuer zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Nach Angaben des Finanzministeriums sollen die Bürgerinnen und Bürger ab 2028 insgesamt um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Die Umsetzung ist in zwei Schritten vorgesehen: Für 2027 sind Entlastungen von etwa drei Milliarden Euro geplant, im darauffolgenden Jahr sollen Maßnahmen im Umfang von rund sieben Milliarden Euro hinzukommen.
Nicht vorgesehen ist derzeit allerdings ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, Beschäftigte aber trotzdem in eine höhere Steuerbelastung rutschen, obwohl ihre Kaufkraft real nicht steigt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren war dieser Effekt von der Bundesregierung abgefedert worden. Im aktuellen Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) fehlt eine solche Regelung bislang. Üblicherweise wird der entsprechende Progressionsbericht allerdings erst im Herbst veröffentlicht.
Kritik kam von FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er warf der Bundesregierung vor, mit dem Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression "auch das letzte Versprechen" zu brechen. Aus seiner Sicht würden den Bürgern dadurch zusätzliche Belastungen zugemutet, um einen immer weiter wachsenden Staat und steigende Ausgaben zu finanzieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber