Politik

Schneider plant Grundgesetz-Hammer für Hitze

Mehr Macht gegen die Hitze? Der Umweltminister drängt auf neue Bund-Kompetenzen – doch der Plan könnte an hohen Hürden scheitern.

12.08.2026, 12:55 Uhr

Schneider drängt auf gemeinsame Zuständigkeit bei Hitzeanpassung

Bundesumweltminister Carsten Schneider spricht sich dafür aus, den Umgang mit zunehmender Hitze als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz zu verankern. Der SPD-Politiker sagte in Berlin, er halte diesen Schritt für zwingend notwendig. Für die zweite Jahreshälfte kündigte er einen Vorschlag an, wie die Verfassung dafür geändert werden könnte.

Bund soll mehr Handlungsspielraum bekommen

Schneider betonte, dass dem Bund bislang eine klare Kompetenz fehle, um bei der Hitzeanpassung nicht nur tätig zu werden, sondern auch dauerhaft Geld bereitzustellen. Maßnahmen wie Klimaanlagen oder zusätzliche Schattenflächen könnten derzeit allenfalls schwer über Modellprojekte finanziert werden.

Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Damit wäre auch Unterstützung der Linken erforderlich, obwohl die Union eine Zusammenarbeit mit ihr ablehnt. Schneider erwartet deshalb harte Auseinandersetzungen und verwies darauf, dass Verfassungsänderungen politisch nur mit großem Aufwand durchsetzbar seien.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist bereits festgehalten, dass die Einführung einer solchen sogenannten Gemeinschaftsaufgabe in diesem Bereich geprüft werden soll.

Regierung äußert sich zurückhaltend

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille ließ offen, wie Bundeskanzler Friedrich Merz zu einer möglichen Grundgesetzänderung steht. Grundsätzlich seien Klimaschutz und Klimaanpassung wichtige Themen, sagte Hille. Zugleich betonte er, dass solche Fragen nur angegangen werden könnten, wenn auch der Wohlstand gesichert bleibe. Mit Blick auf die Debatte um die Verfassungsänderung warb er dafür, die formale Frage nicht in den Mittelpunkt zu stellen.

Patientenschützer unterstützt den Vorstoß

Rückendeckung erhielt Schneider vom Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er bezeichnete eine Grundgesetzänderung als geeigneten Weg, um 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten besser vor extremer Hitze zu schützen.

Nach Bryschs Einschätzung könnten dadurch 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Krankenhäusern und Pflegeheimen freigegeben werden. Zugleich forderte er, die notwendige Verfassungsänderung bereits in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause Anfang September zu beschließen. Beim Hitzeschutz besonders verletzlicher Menschen dürften Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen, mahnte er.

Hitze trifft sozial Schwächere besonders stark

Nach Ansicht des Ministers ist die Unterstützung der Bevölkerung bei den Folgen der Erderwärmung auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen und andere vulnerable Gruppen seien oft schlechter geschützt, etwa weil sie in weniger gut gedämmten oder nicht ausreichend gekühlten Wohnungen leben, keinen Garten haben und auf engem Raum wohnen.

Schneider warnt vor wirtschaftlichen Folgen mangelnden Klimaschutzes

Mit Blick auf die Debatte über Klimaschutz und Wirtschaft widersprach Schneider der Ansicht, Klimaschutz schade der ökonomischen Entwicklung. Vielmehr zeige sich inzwischen, dass fehlender Klimaschutz der Wirtschaft schade. Nach seinen Angaben kostet jeder Tag ohne ausreichende Maßnahmen rund 500 Millionen Euro beziehungsweise fast eine halbe Milliarde an Wirtschaftsleistung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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