Bafög-Reform beschlossen: Mehr Unterstützung für Auszubildende und Studierende geplant
Empfängerinnen und Empfänger von Bafög sollen vom 1. April kommenden Jahres an mehr Unterstützung erhalten. Das Bundeskabinett in Berlin hat dafür eine Reform der Ausbildungsförderung auf den Weg gebracht. Über den Gesetzentwurf sollen Bundestag und Bundesrat im Herbst beraten und anschließend entscheiden.
Nach den Plänen steigt zunächst die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat. Diese Anhebung war ursprünglich schon zum kommenden Wintersemester vorgesehen, verzögerte sich aber wegen des langen Streits in der Koalition über die Finanzierung.
Auch der Grundbedarf im Bafög wird angehoben. Er liegt derzeit bei 475 Euro und soll in zwei Schritten auf das heutige Niveau der Grundsicherung steigen: auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro ab dem Sommersemester 2029. Ab 2030 soll die Höhe des Bafög dann alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden.
Bär: Bafög soll sein Aufstiegsversprechen einlösen
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sprach von einem wichtigen Schritt. Mit dem Kabinettsbeschluss sei eine entscheidende Voraussetzung geschaffen, damit das Bafög sein „Aufstiegsversprechen“ erfüllen könne. Es bleibe die zentrale gesetzliche Unterstützung für die Finanzierung von schulischer und akademischer Ausbildung. Zugleich solle das System digitaler werden und die Verwaltung vereinfacht werden.
Auch Schüler-Bafög und Zuschläge steigen
Von den Änderungen profitiert auch das Schüler-Bafög. Wer etwa eine Berufsfachschule besucht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, soll ab dem nächsten Frühjahr 713 statt bisher 666 Euro erhalten.
Außerdem sollen Zuschläge steigen, etwa für Menschen, die ihre Krankenversicherung selbst bezahlen. Der maximale Förderbetrag aus Grundbedarf und Wohnkostenpauschale liegt derzeit bei 855 Euro. Nach dem letzten Reformschritt im Jahr 2029 wären dann bis zu 1.003 Euro möglich.
Freibeträge steigen künftig jedes Jahr
Die Reform greift auch bei der Berechnung der Förderung. Die geltenden Freibeträge etwa für Eltern sowie Ehe- oder Lebenspartner sollen ab dem 1. August 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit soll verhindert werden, dass durch Inflation und steigende Löhne schleichend immer weniger Menschen Anspruch auf Bafög haben.
Grundsätzlich wird Bafög weiterhin individuell berechnet. Maßgeblich sind unter anderem das Einkommen von Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie eigenes Einkommen und Vermögen.
Künftig fast nur noch digital beantragen
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Anträge künftig bis auf Ausnahmen nur noch über das Portal „Bafög digital“ gestellt werden. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden: Der bisher nötige Leistungsnachweis im fünften Semester soll wegfallen. Bislang mussten Studierende belegen, dass sie mit ihrem Studium im Zeitplan liegen.
Die zusätzlichen Ausgaben für Bund, Länder und Kommunen werden in den kommenden vier Jahren auf gut eine Milliarde Euro geschätzt.
Kritik: Reform kommt zu spät und reicht nicht aus
Das Deutsche Studierendenwerk sprach von einem wichtigen Signal, mahnte aber Nachbesserungen an. Die erhöhte Wohnkostenpauschale liege noch immer deutlich unter der durchschnittlichen Miete für ein WG-Zimmer auf dem freien Markt. Auch die vollständige Anpassung des Grundbedarfs bis 2029 dauere zu lange.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte die Reform ein „verspätetes Reförmchen“. Auch die Grünen-Forschungspolitikerin Ayse Asar sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund halten die Pläne für unzureichend und sehen weiteren Handlungsbedarf.
Empfängerzahl auf niedrigem Stand
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen im Jahr 2024 rund 612.800 Menschen Bafög – so wenige wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Rund 71 Prozent von ihnen wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Geförderten waren 483.800 Studierende und 129.000 Schülerinnen und Schüler.
Zum Vergleich: In Deutschland sind rund 2,9 Millionen Menschen an Hochschulen eingeschrieben, außerdem gibt es etwa 11,5 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Hohe Wohnkosten belasten Studierende besonders
Studierendenvertretungen drängen seit längerer Zeit auf höhere Unterstützung und verweisen vor allem auf die stark gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Nach einer Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts kostete ein WG-Zimmer zuletzt im Durchschnitt 512 Euro. Die Unterschiede fallen regional allerdings stark aus: In München lag der Wert bei rund 800 Euro, in Städten wie Bielefeld oder Bochum bei etwa 375 bis 385 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts geben Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus.
Bafög seit mehr als fünf Jahrzehnten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungshürden abzubauen. Zunächst war die Förderung ein reiner Zuschuss, später wurde daraus ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt grundsätzlich: Eine Hälfte ist Zuschuss, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junge Menschen haben seither mit Hilfe des Bafög ihre Schul- oder Hochschulausbildung finanziert.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber