Für Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt soll in Deutschland künftig ohne Ausnahme eine Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) gebilligt, der das sogenannte begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht der Eltern abschafft. Als Nächstes befasst sich der Bundestag mit den Plänen.
In dem Entwurf ist ausdrücklich vorgesehen, die bisherige Ausnahmeregel im Jugendschutzgesetz zu streichen. Damit dürften Jugendliche unter 16 Jahren diese alkoholischen Getränke künftig weder kaufen noch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person konsumieren. Für Spirituosen bleibt es unverändert bei der Altersgrenze von 18 Jahren.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit einem besseren Schutz junger Menschen vor gesundheitlichen und sozialen Risiken des Alkoholkonsums. Rückhalt gibt es auch in der Bevölkerung: In einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse sprach sich 2025 knapp zwei Drittel der Erwachsenen für das Aus des begleiteten Trinkens aus.
Die Alkoholregel ist allerdings nur ein kleiner Baustein eines deutlich größeren Reformpakets. Der 56 Seiten starke Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe soll nach Darstellung des Familienministeriums dazu beitragen, das System insgesamt „zukunftsfest“ aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt und unnötige Bürokratie abgebaut werden.
Die Reform berührt viele Bereiche – von Pflegefamilien über die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger bis hin zur vereinfachten Altersfeststellung. Besonders sensibel ist das Thema Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Kita und Schule.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen entsprechende Hilfen möglichst als Gruppenangebote für mehrere Kinder und Jugendliche organisiert werden. Gibt es ein solches infrastrukturelles Angebot vor Ort nicht, bleibt der individuelle Anspruch auf Anleitung und Begleitung im Einzelfall bestehen. Diese Passage wurde im Vergleich zu einem früheren Entwurf bereits überarbeitet, nachdem Fachleute Bedenken angemeldet hatten.
Trotzdem bleibt die Kritik deutlich. Der Sozialverband Deutschland warnt, dass gemeinsam organisierte Schulassistenz zwar für manche Kinder funktionieren könne, für Kinder mit komplexeren Behinderungen aber problematisch sei. Auch der Paritätische Gesamtverband zeigt sich enttäuscht und bemängelt, der Entwurf orientiere sich weiterhin zu stark an Verwaltungszuständigkeiten statt an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Aus Sicht des Verbands werde die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe damit aufgegeben.
Prien betont dagegen, der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibe uneingeschränkt erhalten. Zugleich verweist sie auf den finanziellen Druck im System: Familien müssten sich auf Unterstützung verlassen können, dafür brauche es ein leistungsfähiges, verlässliches und zugleich finanzierbares Hilfesystem.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gaben Bund, Länder und Gemeinden 2024 insgesamt 78,8 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe aus. Zwei Drittel entfielen auf die Kindertagesbetreuung, ein weiteres Viertel auf Hilfen zur Erziehung – etwa für Unterbringung in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien. Laut Entwurf soll Priens Reform ab 2028 rund 149 Millionen Euro pro Jahr einsparen; bis 2036 soll die Entlastung auf 1,3 Milliarden Euro jährlich steigen.
Geplant ist unter anderem, Kommunen stärker mit zentralen Ansprechpersonen für junge Menschen mit Behinderungen arbeiten zu lassen. Außerdem sollen Verfahren bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vereinfacht werden. Familien sollen zunächst leichter zugängliche Unterstützungsangebote wie Elternkurse, Beratungsstellen oder Familienfreizeiten nutzen können, bevor intensivere Hilfen zur Erziehung greifen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber