Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen angesichts zunehmender hybrider Angriffe auf Deutschland deutlich mehr Handlungsspielraum bekommen. Eine vom Bundeskabinett verabschiedete Reform sieht nicht nur erweiterte Kompetenzen für die Nachrichtendienste vor, sondern erstmals auch die Möglichkeit, in eng begrenzten Ausnahmesituationen selbst operativ tätig zu werden.
So könnte der BND, der für die Auslandsaufklärung zuständig ist, bei einer laufenden Cyberattacke oder Desinformationskampagne gegen Deutschland gezielt in die IT-Systeme eines fremden Staates eingreifen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wäre dem Entwurf zufolge unter anderem denkbar, in Wohnungen einzudringen, um gefährliche Sprengstoffbestandteile unbemerkt durch ungefährliche Stoffe zu ersetzen.
Mehr Zugriff im digitalen Raum
Im Mittelpunkt der Reform stehen jedoch neue Befugnisse im Internet und bei digitaler Kommunikation. Wenn der Bundestag zustimmt, sollen BND und BfV diese Rechte ab dem kommenden Jahr nutzen dürfen. Dazu zählt etwa die Online-Durchsuchung, bei der auf fremde Geräte zugegriffen wird, um gespeicherte Daten auszulesen. Auch die sogenannte Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden, sodass verschlüsselte Kommunikation künftig noch umfassender überwacht werden kann, einschließlich bereits zurückliegender Inhalte.
Parallel dazu ist eine stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste geplant. Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat mehr Zuständigkeiten bündeln und regelmäßig das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags unterrichten.
Annäherung an andere europäische Dienste
Nach Darstellung der Nachrichtendienste sowie ihrer zuständigen Ministerien stellt die Reform zwar einen bedeutenden Einschnitt dar. Zugleich argumentieren sie, dass BND und Verfassungsschutz damit rechtlich nur in einigen Bereichen auf ein Niveau gebracht würden, das in anderen europäischen Ländern bereits üblich sei.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte zuletzt mehrfach erklärt, der Verfassungsschutz müsse angesichts wachsender Gefahren durch Spionage, Sabotage und mögliche Anschläge zu einem „echten Geheimdienst“ weiterentwickelt werden.
Kritische Stimmen warnen jedoch davor, dass mit der Neuregelung die bisher klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten verwischt werden könnte.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber