Politik

Bundesregierung pusht BND und Verfassungsschutz

Deutschlands Geheimdienste wirken fast harmlos – doch eine Reform könnte ihnen bald Befugnisse geben, die überraschen.

12.08.2026, 11:28 Uhr

Geplante Reform: BND und Verfassungsschutz sollen deutlich mehr Befugnisse erhalten

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen wegen der wachsenden hybriden Bedrohung für Deutschland deutlich mehr Handlungsspielraum bekommen. Eine vom Bundeskabinett beschlossene Reform sieht nicht nur erweiterte Kompetenzen für die Nachrichtendienste vor, sondern erstmals auch die Möglichkeit, in eng begrenzten Ausnahmefällen selbst operativ tätig zu werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet das damit, dass Deutschland gegenüber seinen Gegnern auch aktiv handeln können müsse.

So könnte der BND, der für die Auslandsaufklärung zuständig ist, bei einer laufenden Cyberattacke oder einer Desinformationskampagne gegen Deutschland gezielt in die IT-Infrastruktur einer fremden Macht eingreifen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wäre dem Entwurf zufolge unter anderem denkbar, in Wohnungen einzudringen, um gefährliche Sprengstoffbestandteile unbemerkt durch harmlose Stoffe zu ersetzen.

Nach Darstellung der Bundesregierung ist Deutschland inzwischen täglich Ziel hybrider Angriffe. Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betont zudem, dass sich Deutschland auf Dauer nicht auf die Hilfe befreundeter ausländischer Dienste verlassen könne. Die Abhängigkeit von Informationen aus dem Ausland solle sinken, deutsche Dienste dürften nicht länger hinter vergleichbaren Behörden anderer europäischer Staaten zurückstehen. Positiv hob Warken auch hervor, dass Daten künftig länger gespeichert werden könnten.

Mehr Zugriff im digitalen Raum

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue Befugnisse im Internet und bei digitaler Kommunikation. Wenn der Bundestag zustimmt, sollen BND und BfV diese Rechte ab dem kommenden Jahr nutzen dürfen. Dazu zählt etwa die Online-Durchsuchung, bei der auf fremde Geräte zugegriffen wird, um gespeicherte Daten auszulesen.

Auch die sogenannte Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden, sodass verschlüsselte Kommunikation künftig noch umfassender überwacht werden kann – einschließlich bereits zurückliegender Inhalte. Neu vorgesehen ist außerdem ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt laut Entwurf: Je tiefer der Eingriff, desto höher müssen die rechtlichen Hürden sein und desto intensiver soll die Kontrolle ausfallen.

Ein weiterer Punkt betrifft den Zugriff auf Fahrzeugdaten. So soll der Verfassungsschutz in bestimmten Fällen von Autoherstellern oder Werkstätten Auskunft über Telemetriedaten verlangen können. Der Verband der Automobilindustrie fordert allerdings, dass diese neuen Mitwirkungspflichten im parlamentarischen Verfahren noch präziser formuliert werden.

Kontrolle der Dienste soll neu gebündelt werden

Parallel zur Ausweitung der Befugnisse ist eine stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste geplant. Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat noch mehr Zuständigkeiten bündeln und regelmäßig das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags unterrichten.

Annäherung an andere europäische Dienste

Nach Darstellung der Nachrichtendienste sowie ihrer zuständigen Ministerien stellt die Reform zwar einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Zugleich argumentieren sie, dass BND und Verfassungsschutz damit rechtlich nur in Teilbereichen auf ein Niveau gebracht würden, das in anderen europäischen Ländern bereits üblich sei.

Dobrindt sagt, man entwickle die deutschen Dienste zu „echten Geheimdiensten“ weiter. Aus Sicht der Bundesregierung ist das wegen zunehmender Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken dringend nötig – insbesondere mit Blick auf Bedrohungen aus dem russischen Umfeld. Der Innenminister betont, Deutschland sei „tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“.

Kritische Stimmen warnen jedoch davor, dass mit der Neuregelung die bisher klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufgeweicht werden könnte. Dobrindt verweist dagegen auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz bislang trotz konkreter Hinweise nicht handeln oder Informationen nicht an die Polizei weitergeben könne, weil befreundete ausländische Dienste deren Nutzung einschränkten. Beim BND sei die Lage aus seiner Sicht ohnehin anders, da bei akuten Vorfällen im Ausland ein Eingreifen deutscher Polizeikräfte praktisch oft nicht möglich sei.

Auch von der Linken kommt scharfe Kritik. Bundesgeschäftsführer Janis Ehling argumentiert, bei akuter Gefahr müsse ohnehin jeder Bürger handeln können; dafür brauche es keine Sonderregeln für Geheimdienstmitarbeiter. Die geplante Ausweitung der Befugnisse überschreite aus seiner Sicht jedes vernünftige Maß.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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