Geplante Rentenreform würde fast alle Generationen treffen
Die Vorschläge der Rentenkommission für einen grundlegenden Umbau der Altersvorsorge hätten weitreichende Folgen für nahezu alle Menschen in Deutschland – für Jüngere ebenso wie für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand und bereits pensionierte Menschen. Nach der Vorlage des Konzepts liegt der Ball nun bei der Koalition. Erste Signale aus der Bundesregierung, unter anderem von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), deuten darauf hin, dass zentrale Punkte aufgegriffen werden könnten – trotz teils deutlicher Kritik. Ein Blick in den vorläufigen 76-seitigen Bericht zeigt, was die Pläne für die verschiedenen Gruppen bedeuten würden.
Warum die Reform so viele betrifft
Nach Einschätzung der Kommission wird sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in den kommenden Jahren weiter verschlechtern. Im Jahr 2040 sollen auf eine Person im Rentenalter voraussichtlich nur noch zwei Erwerbstätige kommen. Grund dafür ist vor allem der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, während die Zahl der Einzahlenden nicht im gleichen Maß wächst.
Gleichzeitig soll die Alterssicherung insgesamt so ausgestaltet sein, dass im Ruhestand rund 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens erreicht werden – zusammengesetzt aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Nach Auffassung der Kommission ist das aber nur möglich, wenn alle Beteiligten Lasten mittragen.
Auswirkungen auf heutige Rentnerinnen und Rentner
Bis 2031 bleibt es bei den bereits beschlossenen Regeln: Das Rentenniveau soll bei 48 Prozent liegen. Vereinfacht bedeutet das, dass die Renten weiterhin mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten.

Ab 2032 ist jedoch wieder eine bremsende Komponente vorgesehen. Dann sollen die Renten bei den jährlichen Anpassungen langsamer steigen als die Löhne. Dafür soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor zurückkehren und sogar etwas stärker wirken als bisher. Auf diese Weise würden Rentnerinnen und Rentner einen Teil der demografisch bedingten Mehrkosten mittragen. Direkte Rentenkürzungen sieht das Konzept allerdings nicht vor.
Was für Menschen kurz vor dem Ruhestand geplant ist
Wer heute Ende 50 oder Anfang 60 ist, müsste sich auf mehrere Änderungen einstellen. Ein zentraler Punkt ist eine neue kapitalgedeckte Säule. Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sollen schrittweise um bis zu zwei Prozent des Einkommens steigen, jeweils zur Hälfte bezahlt von Beschäftigten und Arbeitgebern. Dieses zusätzliche Geld soll auf persönlichen Versicherungskonten angespart und über einen staatlichen Fonds oder die Bundesbank zu sehr niedrigen Verwaltungskosten von 0,1 Prozent im Jahr angelegt werden. Ab 2040 sollen die Erträge dazu beitragen, das Rentenniveau anzuheben.
Für Menschen, die dann schon bald in Rente gehen, hätte diese neue Kapitalbildung allerdings nur begrenzten Nutzen. Deshalb schlägt die Kommission einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor. Von 2032 bis etwa Mitte der 2040er Jahre soll dieser dafür sorgen, dass Neurentner mindestens das bisherige Rentenniveau erreichen.
Auch beim früheren Renteneintritt sind Änderungen vorgesehen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – früher als „Rente mit 63“ bekannt, inzwischen faktisch eher mit 64,5 Jahren – soll wegfallen. Für Betroffene sollen aber Vertrauensschutz und Übergangsregelungen gelten.
Für ältere Jahrgänge, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, empfiehlt die Kommission einen erleichterten Zugang zur Rente. Menschen mit Erwerbsminderung sollen zudem bereits zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.
Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll künftig nicht mehr ab 63, sondern erst ab 64 mit Abschlägen in Rente gehen dürfen. Außerdem soll die Altersgrenze für Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre steigen.
Folgen für jüngere Generationen
Für jüngere Menschen würde die Reform vor allem bedeuten, dass sie später in Rente gehen müssten. Die Regelaltersgrenze soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden – nach dem Verhältnis zwei zu eins. Das heißt: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, würde die Lebensarbeitszeit um acht Monate verlängert, während sich die Rentenbezugsdauer um vier Monate erhöht.
Sollten die heutigen Annahmen zur Lebenserwartung zutreffen, würde das reguläre Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen. Wirksam werden soll diese Regelung ab 2032, wenn der Jahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht.
Mit diesem politisch heiklen Schritt soll verhindert werden, dass die Beiträge zu stark steigen. Gleichzeitig soll das Rentenniveau stabilisiert werden. Längeres Arbeiten würde also nicht nur das System entlasten, sondern durch längere Beitragszeiten auch die individuellen Rentenansprüche erhöhen.
Ob Deutschland damit langfristig auf eine „Rente mit 70“ zusteuert, lässt die Kommission offen. Das hänge von der weiteren Entwicklung der Lebenserwartung ab.
Maßnahmen gegen Altersarmut
Um Altersarmut besser zu bekämpfen, setzt die Kommission auf mehr Beratung und leichtere Zugänge zur Grundsicherung. Künftig soll es dafür vor Ort feste Anlaufstellen geben, damit Anspruchsberechtigte Leistungen auch tatsächlich erhalten.
Zusätzlich ist ein neuer Freibetrag bei der Grundsicherung geplant. Ein Teil des Renteneinkommens soll also bei der Anrechnung unberücksichtigt bleiben.
Zugleich soll eine Regelung aus der jüngsten Bürgergeld-Reform wieder gestrichen werden. Bislang können Jobcenter Langzeitarbeitslose dazu verpflichten, vorzeitig und mit Abschlägen in Rente zu gehen. Nach Ansicht der Kommission passt das nicht zu dem Ziel, die Lebensarbeitszeit insgesamt zu verlängern.
Mehr Beitragszahler für die Rentenkasse
Die Kommission plädiert grundsätzlich für eine Erwerbstätigenversicherung, in die nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete sowie Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen werden. Bei Selbstständigen, Parlamentariern und Vorständen könnte dies nach Einschätzung der Experten relativ schnell umgesetzt werden. Bei Abgeordneten und Top-Managern wäre der finanzielle Effekt wegen ihrer geringen Zahl allerdings eher gering.
Beamtinnen und Beamte sollen nach den Vorschlägen nicht direkt in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln. Für künftige Beamte soll jedoch das Ruhestandsalter parallel zur gesetzlichen Rente steigen. Zudem soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass das Rentenniveau seit 2000 stärker gesunken ist als das Niveau der Beamtenpensionen. Die Zahl neuer Verbeamtungen soll deutlich sinken. Auch der derzeitige Höchstsatz beim Ruhegehalt von knapp 72 Prozent soll reduziert werden. Bund und Länder sollen außerdem verpflichtet werden, für künftige Beamtenpensionen ausreichend Rücklagen zu bilden.
Neu gegründete, bislang nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige sollen verpflichtend in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Wer bereits selbstständig ist, soll sich gegen eine Teilnahme entscheiden können. Die Beiträge sollen sich am heutigen Pflichtbeitrag für Handwerker orientieren, der auf dem Beitragssatz von 18,6 Prozent beruht. Um Existenzgründungen zu erleichtern, soll in den ersten drei Jahren nur der halbe Beitrag fällig werden.
Auch Minijobs sollen grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen soll es lediglich noch für Schülerinnen und Schüler geben können.
Darüber hinaus will die Kommission die betriebliche Altersvorsorge stärken. Langfristig soll möglichst fast jede und jeder Beschäftigte zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch Ansprüche aus einer Betriebsrente aufbauen können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion