Das Europäische Parlament hat Ermittlungen wegen mutmaßlichen Betrugs gegen die CSU-Vizechefin und Europaabgeordnete Angelika Niebler bis auf Weiteres blockiert. In einer geheimen Abstimmung in Straßburg sprach sich eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dagegen aus, dem Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf Aufhebung von Nieblers Immunität zuzustimmen. 309 Parlamentarier votierten für die Ablehnung des Antrags, 283 dagegen, 53 enthielten sich.
Damit folgte das Parlament der Empfehlung seines Rechtsausschusses. Dieser hatte die Einschätzung geäußert, dass die Hauptbelastungszeugin aus politischem Motiv gehandelt haben könnte. Bei ihr handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers.
Vorwürfe gegen die CSU-Politikerin
Die EUStA wollte prüfen, ob Niebler bei Reisen nach Straßburg und Brüssel unrechtmäßig Reisekosten abgerechnet haben könnte. Außerdem steht laut einem Bericht zur Abstimmung die Frage im Raum, ob Assistenten zeitweise Aufgaben übernommen haben, die nicht mit ihrer parlamentarischen Arbeit zusammenhingen. In einem Fall gibt es demnach sogar den Verdacht, dass eine mit EU-Geldern bezahlte Mitarbeiterin ausschließlich für einen Parteifreund und früheren Abgeordneten tätig gewesen sein könnte.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gibt es für einen Anfangsverdacht hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte. Demnach wurden unter anderem zahlreiche Dokumente übergeben. Brisant ist der Fall auch deshalb, weil für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens grundsätzlich nicht der allgemeine Ruf eines Zeugen entscheidend ist, sondern die Frage, ob belastbare Hinweise vorliegen.
Kritik am Vorgehen des Rechtsausschusses
Das Vorgehen des Rechtsausschusses ist umstritten. Kritiker bemängeln, dass das Gremium keine zusätzlichen Informationen bei der Staatsanwaltschaft eingeholt habe. Stattdessen sei lediglich Niebler selbst angehört worden. Der Ausschuss hatte am 5. Mai mit großer Mehrheit empfohlen, den Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität abzulehnen. Zur Begründung verwies er neben einem möglichen politischen Motiv der früheren Mitarbeiterin auch auf angebliche Unstimmigkeiten im Antrag der Staatsanwaltschaft.
Nach dpa-Informationen war die frühere Mitarbeiterin 2024 selbst bei der Europawahl angetreten, zog wegen ihres Listenplatzes aber nicht ins Parlament ein. Aus dem Umfeld Nieblers wurde daher die Vermutung verbreitet, sie könne auf ein Nachrücken gehofft haben, falls Niebler ihr Mandat unter dem Druck eines Ermittlungsverfahrens niedergelegt hätte. Allerdings würde selbst eine Verurteilung wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen.
Niebler weist Vorwürfe zurück
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu den einzelnen Punkten äußerte sie sich öffentlich bisher nicht im Detail. Über eine Kanzlei ließ sie mitteilen, sie behalte sich rechtliche Schritte gegen Medienberichte vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Münchner Politikerin sitzt seit 1999 im Europäischen Parlament und ist dort Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe. Innerhalb der CSU zählt sie zu den Stellvertreterinnen von Parteichef Markus Söder.
Kritik aus dem Parlament
Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund nannte das Abstimmungsergebnis einen Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Eine Mehrheit habe sich schützend vor Niebler gestellt und damit Ermittlungen verhindert, erklärte er. Das sende ein fatales Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Zugleich betonte er die Bedeutung von Whistleblowern für die Aufdeckung möglicher Missstände und warnte davor, Hinweisgeber abzuschrecken.
Für zusätzliche Kritik sorgt, dass der Bericht des Rechtsausschusses von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde. Er gehört der rechten ESN-Fraktion an, zu der auch AfD-Abgeordnete zählen, die teils selbst mit Vorwürfen eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern konfrontiert sind.
Hohe Nebeneinkünfte und mögliche nächste Schritte
Niebler steht im Parlament auch wegen hoher Nebeneinkünfte in der Kritik. Laut Selbstauskunft erhielt sie zuletzt unter anderem 5.250 Euro monatlich für eine freiberufliche Tätigkeit für die Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP. Hinzu kamen weitere Vergütungen, etwa 4.583 Euro monatlich bei der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich beim LVM a.G. und 1.500 Euro monatlich bei der LVM Krankenversicherungs-AG.
Nach dpa-Informationen hatten zuletzt sogar mehrere Fraktionskollegen Unverständnis über das Vorgehen des Ausschusses und Nieblers Verteidigungsstrategie gezeigt, auch weil sie im November noch eine umfassende Aufklärung in Aussicht gestellt haben soll.
Die Europäische Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Für die Behörde steht dabei auch ihre eigene Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, da sie Hinweisen auf mögliche Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU nachgehen soll.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion