Die ÖDP treibt in Bayern ihr Volksbegehren für eine Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten voran – und setzt damit früh eines der großen politischen Themen der kommenden Monate. Im Zentrum steht die Frage, ob Markus Söder 2028 noch einmal antreten könnte, falls die Initiative Erfolg hat.
Bei der Vorstellung ihres Vorhabens verwies die Partei erneut auf frühere Aussagen Söders. Die ÖDP spielte dazu eine Videoaufnahme aus dem Jahr 2018 ab, in der der CSU-Chef selbst für eine Amtszeitbegrenzung warb. Söder hatte damals erklärt, eine solche Regel sende ein klares Signal: Macht brauche Grenzen, das Amt müsse vor persönlichen Ambitionen stehen, und in einer Demokratie sei regelmäßiger Wechsel wichtig.
Was die ÖDP genau fordert
Die Partei will die Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten in der Verfassung auf maximal zwei Legislaturperioden beziehungsweise zehn Jahre begrenzen. Konkret soll Artikel 44 der Bayerischen Verfassung um den Satz ergänzt werden: „Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits zehn Jahre inne hatte, kann nicht wiedergewählt werden.“ Umgesetzt werden soll das per Volksbegehren und anschließendem Volksentscheid.
Die beiden ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff betonen, die Initiative richte sich nicht persönlich gegen Söder. Es gehe um grundsätzliche demokratische Argumente und um eine Stärkung der politischen Strukturen im Freistaat über das Jahr 2028 hinaus.
Warum das Vorhaben für Söder brisant ist
Politisch ist die Initiative vor allem deshalb heikel, weil Söder bei der Landtagswahl 2028 gut zehn Jahre im Amt wäre. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, dürfte er nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren. Hinzu kommt, dass in der CSU nur wenige personelle Alternativen sichtbar sind. Als mögliche Nachfolgerin wird immer wieder Landtagspräsidentin Ilse Aigner genannt, die allerdings auch als mögliche Kandidatin für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gehandelt wird.
Zugleich bringt das Volksbegehren die CSU in Erklärungsnot. Denn während Söder und seine Partei 2018 noch selbst für eine Amtszeitbegrenzung eintraten, kommen heute vor allem ablehnende Töne aus der CSU. Innenminister Joachim Herrmann verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken, andere führende Parteivertreter sehen in dem Vorstoß vor allem eine Kampagne gegen Söder. Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek stellte die Frage in den Raum, ob es den Initiatoren wirklich um Machtbegrenzung gehe – oder darum, einen erfolgreichen Ministerpräsidenten per Gesetz aus dem Rennen zu nehmen.
Becker weist die Einwände Herrmanns scharf zurück und spricht von einer „schlichten Nebelkerze“. Sie erinnert daran, dass Herrmann die damaligen CSU-Pläne 2018 selbst verteidigt und als historische Verfassungsänderung bezeichnet habe.
Ex-CSU-Chef Huber warnt vor Folgen für die Partei
Der frühere CSU-Vorsitzende Erwin Huber sieht in dem Volksbegehren ein erhebliches Risiko für seine Partei. Er sprach von möglichen „toxischen“ Auswirkungen auf die CSU und verwies darauf, dass Söder und die Staatsregierung den Ärger letztlich selbst mit dem Gesetzentwurf von 2018 ausgelöst hätten. Unabhängig vom Ausgang drohten über Monate belastende Nebengeräusche für die politische Stimmung.
Das Thema trifft die CSU zudem in einer Phase, in der Söders Stellung zuletzt nicht mehr völlig unangreifbar wirkte. Nach der Kommunalwahl im Frühjahr, wegen des Umgangs mit dem Wahlergebnis, wegen seiner auffälligen Social-Media-Auftritte und interner Kritik hatte seine Machtposition zeitweise Risse bekommen. Erst seit einigen Wochen ist die Lage für ihn wieder ruhiger.
So soll das Verfahren ablaufen
Nach Angaben der ÖDP sollen die bereits gedruckten Unterschriftenlisten noch in dieser Woche an 5000 Adressaten verteilt werden. Spätestens im Oktober will die Partei die Listen beim Innenministerium einreichen. Zunächst müssen mindestens 25.000 Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterschreiben.
Wird das Volksbegehren zugelassen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in die Listen bei den Kommunen eintragen – das entspricht rund einer Million Menschen. Wird dieses Quorum erreicht, hat der Landtag zwei Möglichkeiten: Er kann das Anliegen direkt übernehmen oder ablehnen. Im Fall einer Ablehnung folgt binnen drei Monaten ein Volksentscheid.
Dort reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit. Weil es aber um eine Verfassungsänderung geht, gilt zusätzlich eine weitere Hürde: Mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten muss zustimmen. Im günstigsten Fall könnte das Volksbegehren im Frühjahr 2027 stattfinden, also noch vor der Landtagswahl 2028.
Reaktionen der anderen Parteien
Dass Grüne, SPD und auch die Freien Wähler das Volksbegehren bislang nicht unterstützen wollen, bringt die ÖDP nach eigenen Angaben nicht von ihrem Kurs ab. Becker machte deutlich, man werde das Projekt notfalls auch ohne diese Parteien weiterverfolgen. Alle drei Fraktionen argumentieren – wie schon 2018 –, dass es Sache der Wähler sei zu entscheiden, wer das Land regiert.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließt die ÖDP hingegen klar aus, obwohl diese das Ziel einer Amtszeitbegrenzung grundsätzlich unterstützt. Becker betonte, mit Demokratie- und Verfassungsfeinden werde es kein Bündnis geben.
Ruff sagte bei der Vorstellung in München zudem, den meisten Zuspruch habe man bislang sogar aus den Reihen der CSU erhalten. Auf die Frage, woher genau diese Unterstützung komme, antwortete er ausweichend, sie reiche bis in „die höchsten Ebenen“.
ÖDP zeigt sich überzeugt von ihren Chancen
Die ÖDP gibt sich insgesamt zuversichtlich. Die Partei verweist darauf, dass sie in Bayern bei Volksbegehren besonders erfahren ist. 2019 initiierte sie nach eigenen Angaben das bislang erfolgreichste Volksbegehren der Landesgeschichte. Auch deshalb wird das aktuelle Vorhaben in der CSU mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.
Die ÖDP Bayern hatte bereits angekündigt, das Volksbegehren offiziell auf den Weg zu bringen. Sollte die Initiative am Ende Erfolg haben, könnte sie direkten Einfluss auf die Machtfrage vor der Landtagswahl 2028 nehmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber