Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von zwei Oppositionsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket zurückgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, blieben die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg. Damit kann der Bundestag wie geplant an diesem Freitag über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen.
An das Gericht gewandt hatten sich der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen und der Linken-Politiker Ates Gürpinar. Sie hielten das beschleunigte Verfahren für unzulässig. Hintergrund ist, dass die Regierungskoalition nur wenige Tage vor der geplanten Schlussabstimmung noch ein 278 Seiten starkes Dokument mit Änderungsanträgen vorgelegt hatte.
Reaktionen der Antragsteller
Dahmen erklärte nach der Entscheidung, er respektiere den Beschluss selbstverständlich. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden, politisch aber nicht. Er sagte zudem, er habe den Schritt nach Karlsruhe mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt begründet und den Versuch angesichts der Folgen des Gesetzes für Millionen Patientinnen und Patienten für notwendig gehalten.
Gürpinar betonte, die Entscheidung aus Karlsruhe ändere nichts daran, dass die aus seiner Sicht „katastrophale Gesundheitsreform“ schlecht gemacht sei.
Sparpaket soll Kassen entlasten
Mit dem von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Paket sollen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 vor stark steigenden Milliardenausgaben geschützt werden. Ziel ist es, weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür soll unter anderem der Anstieg von Vergütungen für Arztpraxen, Kliniken und die Pharmabranche begrenzt werden.
Für Versicherte könnte das jedoch spürbare Folgen haben. Genannt werden etwa strengere Regeln bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen bei Medikamenten.
Kritik am Ablauf des Verfahrens
Kritik an dem Tempo des Gesetzgebungsverfahrens kommt seit Tagen aus der Opposition. Dahmen hatte bereits von einem chaotischen Ablauf gesprochen. Auch die AfD kritisierte das Vorgehen, einen eigenen Antrag in Karlsruhe gab es nach Angaben des Gerichts zuletzt allerdings nicht.
Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe ein Gesetzesbeschluss kurz vor der Sommerpause gestoppt werden soll. Bereits im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann auf diesem Weg das Verfahren zum Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Regierung ausgebremst. Auch damals lautete der Vorwurf, den Abgeordneten sei zu wenig Zeit für die Beratung geblieben. Über diesen Fall will das Bundesverfassungsgericht am 23. Juli im Hauptsacheverfahren entscheiden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber