EU verschärft Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Chemikalien
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU sollen künftig besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen am Arbeitsplatz geschützt werden. Die Mitgliedstaaten haben nun endgültig strengeren Grenzwerten für mehrere Substanzen zugestimmt, die Krebs oder Asthma verursachen können. Diese Stoffe werden unter anderem bei der Stahlherstellung freigesetzt oder in Batterien für Elektroautos eingesetzt. Nach Einschätzung der EU sollen die neuen Vorgaben in den nächsten 40 Jahren etwa 1.700 Fälle von Lungenkrebs und rund 19.000 weitere Erkrankungen verhindern.
Die Grenzwerte regeln, welcher Menge Beschäftigte während eines Achtstundentags maximal ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei unterschiedliche Höchstwerte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die über Nase und Mund aufgenommen werden, sowie 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für besonders feine Teilchen, die bis tief in die Lunge vordringen können.
Einsatz vor allem in Batterien für E-Autos
Nach Angaben der EU-Kommission werden die betroffenen Stoffe häufig bei der Batterieproduktion verwendet, insbesondere für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Herstellung von Magneten und Hartmetallen spielen sie eine wichtige Rolle. Für die Industrie ist eine Übergangsfrist von sechs Jahren vorgesehen. In dieser Zeit gelten zunächst noch höhere Grenzwerte.
Kobalt gilt laut Umweltbundesamt in hoher Konzentration als giftig, krebserregend und erbgutverändernd. Nach Angaben der EU-Kommission sind in der Europäischen Union rund 113.000 Beschäftigte dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
Weitere Stoffe in den Blick genommen
Die überarbeiteten Regeln führen außerdem erstmals Langzeitgrenzwerte für Isopren ein, das in der chemischen Industrie genutzt wird. Der Stoff erfüllt die Kriterien eines Karzinogens und kann somit die Entstehung von Krebs fördern. Darüber hinaus wird Schweißrauch in der Aktualisierung als potenziell gesundheitsschädlich eingestuft.
Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni auf die Neuregelung verständigt. Das Parlament hat die Vorschriften inzwischen formell bestätigt. Als Nächstes wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu übertragen. Für einzelne Grenzwerte sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber