Politik

Info-Pflicht weg: So merken Sie höhere Kassenbeiträge

Kassenbeiträge könnten steigen – doch viele erfahren es womöglich zu spät. Warum das Ende der Info-Pflicht jetzt scharf kritisiert wird.

11.09.2026, 04:30 Uhr

Wegfall der Informationspflicht bei höheren Krankenkassenbeiträgen sorgt für Kritik

Steigen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, ist das für viele Versicherte ärgerlich. Künftig könnte es jedoch deutlich schwieriger werden, solche Erhöhungen rechtzeitig zu bemerken. Denn die bisherige Pflicht der Kassen, ihre Mitglieder per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren, wurde gestrichen. Verbraucherschützer reagieren darauf mit deutlicher Kritik.

Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht länger aktiv über höhere Zusatzbeiträge informieren müssen. Sie forderte die Bundesregierung auf, diese Entscheidung zurückzunehmen.

Die Änderung ist Teil des neuen Sparpakets der schwarz-roten Koalition im Gesundheitswesen. Damit sollen Einsparungen erzielt und Beitragserhöhungen im kommenden Jahr möglichst vermieden werden. Als Begründung für den Wegfall der Informationspflicht nennt die Regierung vor allem Bürokratieabbau und die Ausschöpfung von Sparmöglichkeiten. Für die rund 58,6 Millionen beitragszahlenden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das nun: Sie müssen selbst im Blick behalten, ob sich ihr Zusatzbeitrag ändert.

Wichtig wegen des Sonderkündigungsrechts

Das kann vor allem deshalb problematisch sein, weil bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht besteht. In diesem Fall gilt die sonst übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten nicht. Allerdings muss die Kündigung noch bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Steigt der Beitrag also zum 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar eingereicht werden.

Krankenkassen
Große Kassen wollen prinzipiell weiterhin über Beitragsänderungen informieren. (Archivbild) Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach Einschätzung von Ramona Pop könnten Versicherte die Erhöhung im ungünstigsten Fall erst dann bemerken, wenn ihnen weniger Nettogehalt ausgezahlt wird. Dann könnte das Sonderkündigungsrecht bereits verfallen sein. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands wussten 76 Prozent der Befragten bislang nicht, dass Krankenkassen über Beitragserhöhungen nicht mehr gesondert informieren müssen.

Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse abhängig von ihrer finanziellen Lage selbst fest. Im Durchschnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent. Die Spanne reicht dabei von 2,18 bis 4,39 Prozent. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, der wie bisher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen wird.

Krankenkassen sparen hohe Versandkosten

Mit dem Ende der Briefpflicht entfällt für die Kassen ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Aufwand. Nach Schätzungen aus der Branche kostete bisher jedes Schreiben inklusive Druck und Versand zwischen einem und zwei Euro. Bei Millionen von Versicherten summiert sich das schnell auf hohe Beträge.

Mehrere große Krankenkassen kündigten jedoch an, ihre Mitglieder auch ohne gesetzliche Verpflichtung weiterhin über Änderungen informieren zu wollen. Die Techniker Krankenkasse erklärte, man werde bei einer Änderung des Zusatzbeitrags selbstverständlich über eigene Kanäle wie die Website ausführlich informieren. Auch die AOK will nach Angaben ihres Bundesverbands ihre Mitglieder weiterhin transparent auf aok.de sowie über weitere Wege, etwa Mitgliederzeitschriften, auf dem Laufenden halten.

Ähnlich äußerte sich die Barmer: Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Vorgaben wichtig. Deshalb wolle man verschiedene Kommunikationswege, darunter die eigene Internetseite, nutzen. Die DAK-Gesundheit betonte ebenfalls, man setze weiterhin auf offene und transparente Kommunikation und prüfe dafür einen effizienten Einsatz der verfügbaren Kanäle.

Verbraucherschützer verlangen aktive Benachrichtigung

Aus Sicht der Verbraucherzentralen reicht das aber nicht aus. Pop fordert, dass Krankenkassen wieder verpflichtet werden, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer lieber digital informiert werden möchte, sollte stattdessen etwa E-Mails oder ein elektronisches Postfach nutzen können. Ein bloßer Hinweis auf der Website genüge keinesfalls.

Die Umfrage im Auftrag des Verbands stützt diese Kritik. Demnach besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Krankenkasse nach eigener Aussage nie. Weitere 30 Prozent tun dies nur einmal pro Jahr oder noch seltener. Aktive Hinweise durch die Kassen stoßen dagegen auf deutlich mehr Zustimmung: 84 Prozent halten eine Benachrichtigung per Brief für angemessen, 43 Prozent per E-Mail und 19 Prozent über eine Push-Nachricht in der App der Krankenkasse.

Für die Erhebung befragte das Institut Forsa zwischen dem 27. und 31. August im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage 1.087 gesetzlich Versicherte und Mitversicherte ab 18 Jahren zu mehreren Themen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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