Streit um Wiesn-Zelte vor Gericht
Wenige Tage vor dem Beginn des Oktoberfests beschäftigt ein brisantes Verfahren die Gerichte: Es geht um die Frage, wer am wirtschaftlich bedeutenden Geschäft rund um die Münchner Wiesn teilhaben darf und nach welchen Regeln die begehrten großen Bierzelte vergeben werden.
Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wird darüber verhandelt, ob das Auswahlverfahren der Stadt München für die Betreiber der großen Festzelte rechtmäßig ist. Bislang erhielten nach einem Punktesystem in der Praxis meist Münchner Wirte den Zuschlag.
Geht es künftig um eine europaweite Vergabe?
Der klagende Gastronom Alexander Egger will erreichen, dass die lukrativen Großzelte nach europäischem Vergaberecht vergeben werden müssen. Im Zentrum seines Antrags stehen das Schottenhamel-Zelt und das Paulaner-Festzelt. Sollte er Erfolg haben, könnte dies eine Ausschreibung in der gesamten EU nach sich ziehen und die bisherigen Zulassungsregeln grundsätzlich verändern.
Egger hatte früher auf dem Oktoberfest das kleinere Zelt „Münchner Stubn“ betrieben. Seine Bewerbung um ein großes Festzelt blieb jedoch ohne Erfolg. Zwar war ihm die „Münchner Stubn“ auch in diesem Jahr erneut zugesprochen worden, doch er verzichtete darauf.
Parallel läuft zudem ein weiteres Verfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Dort geht es um die Vergabe eines Zeltes auf der Oidn Wiesn, bei der Egger ebenfalls nicht berücksichtigt wurde. Ein Verhandlungstermin steht dort bislang noch nicht fest.
Auf dem Oktoberfest entstehen jedes Jahr außerhalb der Oidn Wiesn 14 große und 21 kleinere Bierzelte. Allein das Hofbräu-Festzelt bietet mit Außenbereich Platz für rund 10.000 Besucher. Wie hoch die Gewinne der Wirte am Ende tatsächlich ausfallen, ist nicht öffentlich bekannt.
Historischer Blick: Schon früh gab es Streit um die Zulassung
Das erste Oktoberfest wurde 1810 auf der Theresienwiese gefeiert. Laut der Stadt München galt seit 1825 eine Regelung, nach der nur Münchner Bierwirte zugelassen waren. Damals handelte es sich noch um einfache, kleine Ausschankbuden. Das erste große Festzelt wurde den Angaben zufolge 1898 errichtet – im Auftrag eines Nürnberger Wirts, der eigentlich nicht zugelassen gewesen wäre und deshalb örtliche Strohmänner eingesetzt haben soll.
Eilantrag gescheitert, Entscheidung weiter offen
Mit einem Eilantrag wollte Egger zusätzlich durchsetzen, dass das Schottenhamel-Zelt und das Paulaner-Festzelt bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht aufgebaut werden dürfen. Für die betroffenen Festwirte war das kurz vor dem Baustart Anfang Juli eine heikle Situation. Der Antrag blieb jedoch erfolglos, sodass der Aufbau beginnen konnte.
In der eigentlichen Grundsatzfrage ist die Entscheidung noch offen. Der zuständige Senat hat bislang keine Richtung erkennen lassen. Wann ein Urteil fallen könnte, ist ebenfalls unklar. In Zivilverfahren setzen Obergerichte nach einer mündlichen Verhandlung häufig zunächst einen späteren Verkündungstermin an.
Kläger berichtet von massivem Gegenwind
Auch abseits des Gerichtssaals hat der Rechtsstreit deutliche Wellen geschlagen. Egger spricht von erheblichen Anfeindungen. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte er, die Aufregung habe ein Ausmaß erreicht, das er sich nie hätte vorstellen können, und betreffe inzwischen auch Sicherheitsfragen.
Nach seinen Angaben seien auch Familienangehörige, Beschäftigte und Lieferanten von den Reaktionen betroffen. Das sei mit ein Grund dafür, dass er die „Münchner Stubn“ in diesem Jahr nicht auf der Wiesn betreiben wolle. Der Schritt falle ihm schwer, erklärte er, doch die Sicherheit habe Vorrang.
Wiesnwirte verteidigen das bisherige Verfahren
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte stellt sich klar hinter die Stadt und weist die Vorwürfe des Klägers zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien eindeutig geregelt, öffentlich zugänglich und vom Stadtrat beschlossen worden, betonen die Wirte.
Ihr Sprecher Peter Inselkammer äußerte sich vor dem Gerichtstermin „verhalten optimistisch“. Vor Gericht sei ein Ausgang nie sicher, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“, man sehe sich aber gut aufgestellt.
Debatte um Tradition und Kommerz
Die Wiesnwirte warnen seit Längerem, eine europaweite Ausschreibung könne das Oktoberfest für große internationale Konzerne öffnen. Aus ihrer Sicht drohten eine stärkere Kommerzialisierung und ein Verlust des traditionellen Charakters der Wiesn. Nach Meinung der Wirte könnte ein EU-Vergabeverfahren sogar Auswirkungen auf das Bierangebot haben.
Egger hält diese Befürchtungen dagegen für überzogen. Internationale Einflüsse gebe es im Brauereiwesen schon heute, argumentierte er zuletzt ebenfalls in der „Süddeutschen Zeitung“. Die Warnung vor fremden Biersorten wie Kölsch oder Guinness auf dem Oktoberfest sei gezielt geschürte Angst und sachlich nicht haltbar.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber