Digitale Zahlung in Geschäften und Restaurants soll Pflicht werden
Kundinnen und Kunden sollen künftig im Laden, Restaurant oder beim Dienstleister nicht mehr nur bar bezahlen können, sondern grundsätzlich auch digital. Hinweise wie „Nur Barzahlung“ könnten damit weitgehend verschwinden. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein entsprechendes Vorhaben angestoßen. Nach Informationen aus Regierungskreisen werden die Eckpunkte derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt.
Was bisher gilt
Euro-Banknoten und -Münzen sind in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich grundsätzlich die Pflicht, Bargeld anzunehmen. Eine Verpflichtung, Kartenzahlung oder andere digitale Verfahren zu akzeptieren, gibt es bislang aber nicht. Gerade kleinere Geschäfte, Spätis oder Restaurants verzichten deshalb oft auf entsprechende Angebote.
Umgekehrt gibt es inzwischen auch immer mehr Cafés oder Selbstbedienungskassen, an denen nur digital bezahlt werden kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde das vorab so vereinbaren. In der Praxis wird meist schon vor dem Kauf mit einem Schild darauf hingewiesen, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird.
Was das Finanzministerium plant
Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll es künftig mehr Wahlfreiheit geben: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital zahlen – also etwa mit Karte, Smartphone oder Smartwatch.
Geplant ist, dass Unternehmen überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Damit würde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.
Die Regelung soll für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Dienstleistungsbereich gelten. Welches konkrete digitale Verfahren angeboten wird, sollen die Betriebe selbst entscheiden dürfen. Akzeptiert werden müssten marktübliche und gebräuchliche digitale Bezahlverfahren. Mindestens ein europäisches Verfahren soll aber dabei sein.
Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten für kleine Beträge sind nicht vorgesehen. Ein Kaffee oder ein Schokoriegel soll also genauso bargeldlos bezahlt werden können wie ein größerer Einkauf oder ein Friseurbesuch.
Zugleich betont das Finanzministerium, dass Bargeld weiterhin erhalten bleiben soll. Ziel sei nicht, Scheine und Münzen zu verdrängen, sondern das Bezahlen um digitale Optionen zu ergänzen.
Vorgesehene Ausnahmen
Die Pflicht soll nur für gewerbliche Anbieter gelten. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine oder Wohltätigkeitsverbände sollen weiter nur Bargeld annehmen dürfen. Auch bei Dorffesten, Flohmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen könnte Bargeld damit vorerst die Regel bleiben.
Darüber hinaus will das Ministerium noch prüfen, ob besondere Härtefallregelungen nötig sind.
Warum das Vorhaben geplant ist
Nach Einschätzung des Ministeriums wünschen sich viele Menschen inzwischen die Möglichkeit, mit Karte oder per Handy zu zahlen. Vor allem in kleineren Geschäften werde das aber häufig nicht angeboten oder erst ab einem bestimmten Mindestbetrag.
Zudem verweist das Ministerium darauf, dass digitale Zahlungen dokumentiert und damit besser nachvollziehbar sind. Das könne helfen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen von Finanzkriminalität einzudämmen.
So zahlen die Menschen in Deutschland
Im vergangenen Jahr wurden alltägliche Einkäufe in Deutschland erstmals etwas häufiger digital als mit Bargeld bezahlt. Nach Daten der Bundesbank entfielen 55 Prozent der Transaktionen auf bargeldlose Verfahren – mit steigender Tendenz.
Am häufigsten wurde die Debitkarte genutzt, meist die Girocard, oft noch EC-Karte genannt. Ihr Anteil lag bei 26 Prozent. Gerade bei höheren Beträgen greifen viele Kundinnen und Kunden zur Karte. Auch das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch legte zu und erreichte zehn Prozent.
Bargeld kam noch in 45 Prozent der Fälle zum Einsatz. Besonders verbreitet ist es weiterhin bei älteren Menschen, bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei Menschen mit geringerem Einkommen oder mit wenig digitaler Erfahrung.
Warum manche Betriebe keine Kartenzahlung anbieten
Ein wichtiger Grund dürften die Kosten sein. Für digitale Zahlungssysteme müssen Händler Lesegeräte anschaffen und teils auch laufende Transaktionsgebühren zahlen.
Nach einer Analyse der Bundesbank aus dem vergangenen Jahr ist Bargeld für Geschäfte meist besonders günstig. Auch Zahlungen mit der Girocard sind vergleichsweise kostenschonend. Höhere Kosten verursachen in der Regel internationale Debitkarten wie Visa oder Mastercard sowie Kreditkarten.
Kritik aus dem Handel
Der Handelsverband Deutschland hält eine gesetzliche Vorgabe für überflüssig. Solche Regeln schafften aus Sicht des Verbands vor allem zusätzliche Bürokratie und neue Unsicherheiten. HDE-Vertreter Ulrich Binnebößel verweist darauf, dass die Akzeptanz einzelner Kartenarten in der Praxis schnell zu komplizierten Gesprächen mit Kundinnen und Kunden führen könne.
Zudem entstünden für Händler zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb die Möglichkeit, Kartengebühren an Kundinnen und Kunden weitergeben zu können.
Einschätzungen von Experten
Der Handelsexperte Kai Hudetz vom IFH Köln sagt, dass sich während der Pandemie ein großer Teil der Bevölkerung an bargeldlose Bezahlung gewöhnt habe. Digitale Bezahlmöglichkeiten seien im Handel für viele Menschen inzwischen kein Zusatzangebot mehr, sondern ein erwarteter Standard.
Gleichzeitig bleibe Bargeld gerade für ältere Menschen oft das bevorzugte Zahlungsmittel. Deshalb sei mehr Wahlfreiheit aus seiner Sicht sinnvoll.
Philipp Hübner vom Forschungsinstitut EHI verweist darauf, dass mittelständische und große Händler ohnehin fast immer mindestens eine bargeldlose Zahlungsart anbieten. Für sie dürfte die geplante Regelung in der Praxis daher oft kaum etwas ändern. Betroffen wären vor allem sehr kleine Geschäfte und Kioske.
Wie es nun weitergeht
Zunächst können die anderen Ministerien zu den Eckpunkten Stellung nehmen. Bis daraus ein konkreter Gesetzentwurf wird, sind noch Änderungen möglich – ebenso später im parlamentarischen Verfahren und vor einer Entscheidung im Bundestag.
Das Finanzministerium strebt an, den Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschließen zu lassen. Die Umsetzung könnte dann im Jahr 2027 folgen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber