Politik

Menschenhandel: Immer mehr Opfer erkannt

Hunderte Fälle von Menschenhandel werden jedes Jahr bekannt – doch das wahre Ausmaß liegt im Dunkeln. Die Linke fordert mehr Hilfe.

11.09.2026, 04:00 Uhr

Zahl der erfassten Opfer von Menschenhandel in Deutschland deutlich gestiegen

In Deutschland sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich mehr Fälle von Menschenhandel bekannt geworden. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ince hatte sich auch danach erkundigt, wie viele Betroffene an Beratungsangebote weitervermittelt wurden.

Nach Angaben des Ministeriums wurden seit 2021 in jedem Jahr mindestens 800 Opfer von Menschenhandel registriert. Im Jahr 2024 identifizierten die Behörden 958 Menschen, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen waren. Zum Vergleich: 2015 waren 469 Fälle bekannt geworden, 2016 lag die Zahl bei 656. Die meisten erfassten Opfer in Deutschland sind Frauen, darunter zahlreiche Personen, die zur Prostitution gezwungen wurden.

Nur gut ein Fünftel erhielt Zugang zu Beratung

In den vergangenen beiden Jahren wurden laut Innenministerium jeweils etwa 23 Prozent der Betroffenen an Beratungsstellen vermittelt, um Unterstützung zu erhalten. In einzelnen Fällen erfolgte auch eine Weiterleitung an Gewerkschaften.

Meist ging es dabei jedoch um Hilfen durch die Jugendhilfe oder spezialisierte Fachberatungsstellen. In früheren Jahren war der Anteil der vermittelten Opfer häufig höher und bewegte sich meist zwischen 27 und 35 Prozent.

Cem Ince wertete die Entwicklung als Warnsignal für den Opferschutz. Aus seiner Sicht müsse der Staat sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte kennen und verlässlich Unterstützung bekommen. Dafür sei eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Fachberatungsstellen notwendig.

Geplante Reform soll Strafverfolgung erleichtern

Künftig soll Menschenhandel effektiver verfolgt und strenger geahndet werden können. Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im Mai beschlossen hat, richtet sich gegen Täter, die Menschen mit falschen Versprechen in ausbeuterische und von Zwang geprägte Arbeitsverhältnisse locken. Künftig sollen zudem auch Personen belangt werden können, die Leistungen von Opfern bewusst in Anspruch nehmen. Bislang gilt das im Wesentlichen nur für Freier, die sexuelle Dienste von Zwangsprostituierten bezahlen.

Hintergrund der Reform ist, dass sich Menschenhandel nach der bisherigen Rechtslage oft nur schwer nachweisen lässt. Die Anforderungen an eine Verurteilung gelten als hoch, weshalb es bislang nur selten zu Urteilen kommt. So soll unter anderem die Voraussetzung entfallen, dass Täter "aus rücksichtslosem Gewinnstreben" gehandelt haben müssen. Dieser Beweggrund lasse sich in vielen Verfahren kaum direkt belegen. Stattdessen soll stärker die gesamte Lage der betroffenen Menschen berücksichtigt werden.

Kritik an geltenden Vorschriften

Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2021 hatte bereits ergeben, dass die derzeitigen Strafvorschriften wenig praxistauglich sind. Zudem kam die Studie zu dem Schluss, dass nur ein sehr kleiner Teil der Fälle durch aktive Ermittlungen der Polizei aufgedeckt wird.

Von Menschenhandel spricht man, wenn die Notlage oder Gutgläubigkeit von Menschen ausgenutzt wird, um sie wirtschaftlich oder sexuell auszubeuten. Häufig sind ausländische Staatsangehörige betroffen. Manche Täter setzen Gewalt ein, verschleppen ihre Opfer oder üben Druck durch Drohungen gegen Angehörige aus. Für die Strafverfolgung ist es oft besonders schwierig, weil viele Betroffene aus Angst vor Vergeltung keine Aussagen machen.

Ausbeutung betrifft dabei nicht nur Frauen in der Zwangsprostitution. Auch auf Baustellen, in Restaurantküchen oder in Nagelstudios arbeiten Menschen unter Zwang und zu ausbeuterischen Bedingungen, etwa um Schulden bei Schleusern abzuarbeiten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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