Bayern

Urteil: Kinder dürfen allein zum Spielplatz

Kinder nur mit Aufsicht auf den Spielplatz? Kempten zog diese harte Regel durch – bis Bayerns höchstes Gericht einschritt.

18.06.2026, 13:26 Uhr

Verfassungsgericht kippt Kemptener Spielplatz-Regel für Kinder

Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen zwei Jahren den freien Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und weiteren Grünflächen zu Unrecht eingeschränkt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München erklärte nun eine Bestimmung der städtischen Grünanlagensatzung von Juli 2024 für verfassungswidrig und damit unwirksam.

Auslöser war die Klage einer Privatperson gegen die Regelung. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Stadt nicht festlegen, dass Kinder bis einschließlich neun Jahren öffentliche Grünanlagen nur in Begleitung betreten dürfen. Die Richter hoben hervor, dass gerade für Kinder im Grundschulalter der selbstständige Besuch solcher Orte für die Entwicklung von großer Bedeutung sei.

Stadt wollte Risiken und Haftung begrenzen

In der Satzung hatte die Kommune vorgesehen, dass Kinder unter zehn Jahren, aufsichtspflichtige Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie andere beaufsichtigungspflichtige Personen nur gemeinsam mit einer geeigneten Aufsichtsperson Zugang zu den Anlagen erhalten. Diese Begleitperson sollte erwachsen oder mindestens 16 Jahre alt sein.

Nach Gerichtsangaben wollte die Stadt mit der Vorschrift vor allem Unfälle verhindern, etwa in Bereichen mit Gewässern. Außerdem sollten mögliche Haftungsansprüche gegen die Stadt und ihre Beschäftigten wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten reduziert werden.

Gericht hält Vorgabe für unverhältnismäßig

Der Verfassungsgerichtshof kam jedoch zu dem Schluss, dass die Regelung gegen das Übermaßverbot verstößt. Staatliche Eingriffe müssten stets verhältnismäßig sein, betonten die Richter. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass normal entwickelte Kinder, die bereits ein gewisses Maß an Selbstständigkeit erreicht haben, auch ohne Aufsicht draußen spielen dürfen. Dazu gehöre ebenso, neue Räume eigenständig zu erkunden.

Auch das von der Stadt angeführte Unfallrisiko überzeugte das Gericht nicht. Selbst nach Einschätzung der Kommune bestünden Gefahren nicht flächendeckend in allen Anlagen. Problematische Bereiche wie Teiche oder Seen seien nur auf bestimmte Orte begrenzt. Deshalb sei eine pauschale Begleitpflicht für alle betroffenen Kinder zu weitgehend und damit unverhältnismäßig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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