Urteil nach vereitelten Anschlagsplänen in Bremen
Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Deutschen wegen der Planung eines Terroranschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer machte er sich der Verabredung zum Mord, der Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der Finanzierung terroristischer Taten schuldig.
Sein 20 Jahre alter Neffe wurde dagegen wegen einer schweren psychischen Erkrankung freigesprochen. Das Gericht ordnete jedoch seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, weil von ihm weiter Gefahr ausgehen könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Urteilsverkündung sagte der Vorsitzende Richter, die beiden Männer hätten einen Anschlag in Bremerhaven geplant, bei dem an einem öffentlichen Ort wahllos zahlreiche Menschen getötet und verletzt werden sollten. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich nicht bloß um Gedankenspiele, sondern um konkrete Vorbereitungen.
Motivation und Rolle der beiden Angeklagten
Nach den Feststellungen des Gerichts leidet der jüngere Angeklagte bereits seit seiner Grundschulzeit an schweren psychischen Störungen. Genannt wurden atypischer Autismus, Depressionen sowie Suizid- und Zwangsgedanken. Außerhalb seiner Familie habe er kaum soziale Kontakte gehabt; sein Onkel sei für ihn eine zentrale Bezugsperson und ein männliches Vorbild gewesen.
Der 35-Jährige war nach Gerichtsangaben vor einigen Jahren zum Islam konvertiert und hatte sich radikalisiert. Als der Neffe 14 Jahre alt war, soll er ihm erstmals Hinrichtungsvideos der Terrormiliz IS gezeigt haben. Diese Aufnahmen hätten die Zwangsgedanken und Tötungsfantasien des Jugendlichen weiter verstärkt.
Das Gericht kam zugleich zu dem Schluss, dass der 20-Jährige im Unterschied zu seinem Onkel keine ideologischen Ziele verfolgte. Er habe aus Neugier auf das Töten und mit eigenem Todeswunsch gehandelt. Nach Einschätzung des Richters spielte auch der Wunsch eine Rolle, im Rahmen der Anschlagsplanung Zeit mit seinem Onkel zu verbringen.
Frühere Pläne des Neffen
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der damals noch 19-Jährige bereits Anfang vergangenen Jahres mit einem Chatpartner rechtsradikale Inhalte ausgetauscht. Er soll geplant haben, in Bremerhaven auf offener Straße möglichst viele Menschen zu töten, die Tat zu filmen und im Internet zu veröffentlichen. Dafür habe er online Messer und eine Kamera gekauft, den Plan letztlich aber nicht umgesetzt.
Ob er damals aus Angst zurückschreckte oder keine Opfer fand, blieb laut Gericht offen. Das Scheitern habe jedoch Scham ausgelöst und seine psychischen Probleme verschärft. Später habe er seinem Onkel von den Tötungsfantasien erzählt. Daraufhin soll der 35-Jährige Unterstützung signalisiert und die weitere Planung mit ihm aufgenommen haben.
Klinik, Großveranstaltung oder Synagoge als mögliche Ziele
Nach den Feststellungen des Gerichts konkretisierten die beiden Männer im vergangenen Sommer ihre Anschlagspläne. Sie sollen beabsichtigt haben, mit Schusswaffen möglichst viele Menschen zu töten. Sobald Einsatzkräfte eingetroffen wären, sollte sich der 20-Jährige laut Gericht mit einer selbstgebauten Sprengstoffweste in die Luft sprengen.
Als mögliche Ziele kamen demnach eine Klinik, eine große öffentliche Veranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven in Betracht.
Bau der Sprengstoffweste und eigenes Verfahren gegen die Mutter
Die Sprengstoffweste sollte nach Überzeugung des Gerichts in der Wohnung der Mutter des 35-Jährigen gebaut werden. Eine Bauanleitung soll der ältere Angeklagte beim Al-Saqri-Institut für Militär gefunden haben, das der IS-Terrormiliz zugerechnet wird.
Für einen Test in ihrer Küche soll die Mutter drei Stoffe bestellt haben: Magnesiumsulfat, Calciumnitrat und Salzsäure. Gegen die Frau läuft inzwischen ein eigenes Verfahren.
Der erste Versuch scheiterte nach den Feststellungen der Richter allerdings, weil die verwendete Anleitung untauglich gewesen sei. Für weitere Materialien habe zudem das Geld gefehlt.
Zufällige Entdeckung durch Ermittler
Zur Umsetzung kam es schließlich nicht: Ermittler stießen bei anderen Nachforschungen zufällig auf Chats der beiden Männer und nahmen sie fest. Nach Auffassung des Gerichts wurde der geplante Anschlag nur durch diese zufällige Entdeckung verhindert.
Sobald das Duo über genügend Geld, Waffen und Sprengstoff verfügt hätte, hätte es seine Pläne umgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter. Man habe Unschuldige in großer Zahl töten wollen.
Geständnis und Forderungen im Prozess
Im Prozess legte der jüngere Angeklagte zu Beginn ein Geständnis ab. Demnach habe er die Tat in Chats und Gesprächen mit seinem Onkel geplant. In seiner Erklärung bezeichnete er das Geschehen zugleich als eine Art Spiel oder Fantasie. Sein Onkel äußerte sich zu den Vorwürfen nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 35-Jährigen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine deutlich mildere Strafe. Für den Neffen verlangte die Anklage eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Psychiatrie, während die Verteidigung auf Freispruch setzte.
Das Gericht sah den 35-Jährigen als voll schuldfähig an. Beim 20-Jährigen ging die Kammer wegen seiner Erkrankung von erheblich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit aus und ordnete deshalb die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion