Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich geht weiter gegen ihre Auslieferung aus Tschechien nach Deutschland vor. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts in Pilsen hat sie Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Zusätzlich stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin, die sich mit dem Fall befasst hatte. Über beide Punkte muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, an das die Akten weitergeleitet werden.
Das Landgericht in Pilsen (Plzen) hatte bereits vor rund einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Während der Verhandlung hatte sie erklärt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Als Grund nannte sie unter anderem die Sorge, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Richterin war noch vor Ort zurückgewiesen worden.
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Die 55-Jährige sitzt derzeit in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Haftbedingungen dort gelten als schwierig. In der Anstalt sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht, darunter auch Schwerverbrecher. Es handelt sich überwiegend um ein Männergefängnis, allerdings gibt es dort auch einzelne weibliche Insassen. In Tschechien gilt die Überbelegung von Gefängnissen als großes Problem.
Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung im Auslieferungsverfahren. Diese kann laut Gerichtssprecher um weitere 30 Tage verlängert werden. Falls die Beschwerden erfolglos bleiben, könnte die Übergabe an die deutschen Behörden zügig erfolgen. Nach Rechtskraft der Entscheidung soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen einer endgültigen Entscheidung und der Auslieferung nur wenige Tage liegen könnten.
In Deutschland war die Rechtsextremistin im Juli 2023 – damals noch unter dem männlichen Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und passte auch ihren Namen von Sven auf Marla Svenja an. Kritiker werteten das als Provokation und warfen ihr einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts vor.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion