Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) ist mit einem Eilantrag gegen den geplanten Ausbau von Skipisten im Allgäu vorerst nicht durchgedrungen. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde der Antrag zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichts ist die erteilte Genehmigung für den Bau und die Verbreiterung der Pisten am Fellhorn bei Oberstdorf voraussichtlich rechtmäßig.
Naturschutzverbände wenden sich bereits seit Monaten gegen das Vorhaben, zu dem auch ein Neubau der Scheidtobelbahn gehört. Der LBV warnt insbesondere vor gravierenden Folgen für die Natur und sieht vor allem das stark bedrohte Birkhuhn gefährdet.
Politischer Streit um abgesenkte Planungsvorgaben
Auch in der bayerischen Landespolitik sorgte das Projekt für Diskussionen. Die ÖDP bezeichnete es sogar als einen „Sündenfall in der Bergwelt“. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen, die die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern im Rahmen des Bürokratieabbaus angestoßen hatte. Dadurch wurden die Anforderungen für die Genehmigung des Projekts gesenkt.
Konkret wird der geplante Sessellift auf der bisherigen Strecke zwar um 320 Meter verlängert, weil Berg- und Talstation verlegt werden. Da jedoch die gesetzliche Grenze von 1.500 Metern Luftlinie für die Seilbahn weiterhin unterschritten wird, ist nach der neuen Regelung keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich.
Gericht erkennt keine gravierenden Konflikte mit Schutzinteressen
Das Verwaltungsgericht erklärte, dem Vorhaben stünden derzeit weder Belange des Boden- noch des Naturschutzes entgegen. Nach Auffassung der Richter verstößt der Bau nicht gegen die Alpenkonvention. Auch die Auswirkungen auf geschützte Tierarten wie das Birkhuhn seien ausreichend untersucht worden.
Zudem erwartet das Gericht keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Schutzgebiete. Dabei verwies es unter anderem auf vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen.
Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Über das eigentliche Hauptsacheverfahren wird das Verwaltungsgericht Augsburg erst später ausführlich entscheiden.
Offen ist außerdem weiterhin die Frage des Liftbaus selbst: Sowohl ein weiterer Eilantrag als auch eine Klage gegen die gesonderte Genehmigung der Scheidtobelbahn sind am Verwaltungsgericht Augsburg noch anhängig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion