Ein gutes Jahr nach dem vorläufigen Aussetzen des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus übt die SPD-Fraktion deutliche Kritik an der geltenden Regelung. Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Rasha Nasr, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die geringe Zahl erfolgreicher Anträge sei kein Hinweis darauf, dass diese unbegründet gewesen seien. Vielmehr seien die Vorschriften so streng, dass die erlaubten Trennungszeiten zwischen Eltern und Kindern aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar seien.
Nasr sprach von einer unverhältnismäßigen Belastung für die betroffenen Familien. Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus dürfe es nicht geben. Zugleich müsse schon jetzt damit begonnen werden, die bislang nicht bearbeiteten Anträge so vorzubereiten, dass nach dem Ende der Regelung im Sommer 2027 keine zusätzlichen Verzögerungen entstehen. Sie verwies zudem darauf, dass Geflüchtete nachweislich bessere Integrationschancen hätten, wenn ihre Angehörigen in Sicherheit bei ihnen seien.
Auch der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, forderte im RND eine vollständige Wiederaufnahme des Familiennachzugs. Er äußerte Zweifel daran, ob die derzeitige Praxis mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der besondere Schutz der Familie sei dort ausdrücklich verankert, sagte er. Es gehe dabei nur um die Zusammenführung der engsten Familie, also von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern.
Kaum Visa seit dem vorläufigen Stopp
Betroffen von der Regelung sind Familien von Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutz. Dabei handelt es sich um Personen, die weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhalten, wegen Gefahren in ihrem Herkunftsland aber vorläufig in Deutschland bleiben dürfen. Für ihre Angehörigen ist ein Nachzug derzeit nur noch in besonderen Härtefällen möglich.
Die frühere Kontingentregelung, nach der monatlich bis zu 1.000 Visa für den Familiennachzug vergeben werden konnten, ist seit dem 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Stopps wurden lediglich 13 Visa in Härtefällen erteilt. Diese Zahl wurde der Deutschen Presse-Agentur Ende Juli aus dem Auswärtigen Amt bekannt.
Nach Angaben der Bundesregierung läuft das Härtefallverfahren so ab: Zunächst werden mögliche Härtefälle bei der Internationalen Organisation für Migration gemeldet. Dort wird der jeweilige Sachverhalt geprüft, bevor die Unterlagen anschließend an das Auswärtige Amt weitergeleitet werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber