Steuerreform von Klingbeil sorgt für Streit in der Koalition
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die mit der Union vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran. Aus CDU und CSU kommt daran jedoch scharfe Kritik. Mehrere Unionspolitiker werfen dem SPD-Chef vor, hinter den angekündigten Entlastungen zurückzubleiben. Im Mittelpunkt stehen die Höhe der Steuererleichterungen, der Umgang mit der kalten Progression und geplante Änderungen bei steuerpflichtigen Vereinen.
Wie stark sollen Bürger entlastet werden?
Union und SPD hatten sich darauf verständigt, die Einkommensteuer über mehrere Maßnahmen zu senken. Vorgesehen sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, ein steigender Arbeitnehmerpauschbetrag und ein später greifender Spitzensteuersatz. Nach Darstellung der Koalition soll die Reform ab 2028 vollständig wirken und dann ein jährliches Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro erreichen.
Ein erster Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium konkretisiert diese Pläne nun. Demnach sollen Bürgerinnen und Bürger zunächst im Jahr 2027 um etwa drei Milliarden Euro entlastet werden. Im Jahr 2028 kämen dann weitere rund sieben Milliarden Euro hinzu.
Kritik daran äußerte unter anderem der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters. Er sieht in der vorgesehenen Entlastung für das kommende Jahr einen klaren Rückschritt gegenüber den Erwartungen und wirft Klingbeil Wortbruch vor.
Das Finanzministerium weist diesen Vorwurf zurück. Dort heißt es, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag würden eingehalten. Maßgeblich sei der Vergleich des Jahres 2028 mit dem Jahr 2026 – und in diesem Umfang werde die Entlastung wie versprochen bei etwa zehn Milliarden Euro liegen.

Keine Regelung zur kalten Progression vorgesehen
Für zusätzlichen Unmut sorgt, dass der vorliegende Entwurf bislang keinen Ausgleich der sogenannten kalten Progression enthält. Damit ist gemeint, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, trotzdem zu einer höheren Steuerlast führen können, obwohl die Kaufkraft real nicht steigt. In den vergangenen Jahren war dieser Effekt regelmäßig ausgeglichen worden.
Im Entwurf fehlt eine solche Regelung bislang. Allerdings wird der dafür wichtige Progressionsbericht üblicherweise erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Politiker Wolfgang Kubicki kritisierte, ohne einen Ausgleich der kalten Progression bleibe von den Versprechen der Bundesregierung kaum etwas übrig. Statt echter Entlastung drohe den Bürgern aus seiner Sicht vielmehr eine zusätzliche Belastung.
Auch von links kommt Kritik. Doris Achelwilm, Steuerexpertin der Linksfraktion, sprach von einer Steuererhöhung durch die Hintertür, falls der Inflationsausgleich ausbleibe. Sie fordert stattdessen gezielte Entlastungen für Menschen mit niedrigen Einkommen sowie eine stärkere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.
Streit um höhere Steuern für bestimmte Vereine
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Klingbeils Pläne für steuerpflichtige Vereine. Das Finanzministerium will die bisherigen Freibeträge deutlich absenken. Betroffen wären vor allem Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit umfangreichem Immobilienbesitz oder Profisportvereine.
Geplant ist, den bisherigen Freibetrag von 5.000 Euro durch eine Freigrenze von 1.000 Euro zu ersetzen. Gewinne bis zu dieser Schwelle blieben steuerfrei. Wird sie jedoch überschritten, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine wie kleine Sportclubs, Musikvereine, Umwelt- oder Tierschutzgruppen, Wohlfahrtsverbände, Feuerwehren oder Heimatvereine. Sie sind wegen ihres Gemeinnützigkeitsstatus ohnehin weitgehend von Steuern befreit.
Trotzdem warnt die CSU vor negativen Folgen. Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hält die geplante Verschärfung für ein falsches Signal. Wer Vereine stärker belaste, treffe aus seiner Sicht gerade Organisationen, die oft nur geringe finanzielle Spielräume hätten und ihre Mittel wieder für das Gemeinwohl einsetzten.
Auch aus Bayern kommen Bedenken. Das dortige Finanzministerium befürchtet, dass kleinere Vereine in Einzelfällen ebenfalls unter Druck geraten könnten – etwa wenn sie bei Festen mit dem Verkauf von Speisen und Getränken Gewinne erzielen.
Allerdings gilt weiterhin: Gemeinnützige Vereine können Einnahmen aus solchen Aktivitäten bis zu einer Brutto-Grenze von 50.000 Euro steuerfrei behalten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber