Deutschland muss bei der Umsetzung der ab Freitag geltenden neuen europäischen Asylvorgaben kurzfristig nachbessern. Ursache ist eine fehlerhafte Passage in dem Gesetz, mit dem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in nationales Recht überführt werden soll.
In der bisherigen Fassung steht, dass die neue EU-Verordnung zur Beurteilung von Schutzansprüchen nicht für bereits laufende Asylverfahren gelten solle. Allerdings sieht die zugrunde liegende europäische Regelung gerade vor, dass sie auch auf diese Verfahren Anwendung findet.
Entscheidung am ersten Tag der neuen Regeln
Wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, werden Asylanträge in Deutschland ab dem 12. Juni nach der neuen Verordnung geprüft. Eine Trennung zwischen bereits laufenden Verfahren und neuen Anträgen ab diesem Stichtag sei demnach nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung will die widersprüchliche Regelung im bereits beschlossenen Asylgesetz zum 1. Oktober wieder streichen. Ein entsprechender Änderungsvorschlag wurde an den Entwurf eines anderen Gesetzes angehängt. Darüber soll der Bundestag an diesem Freitag abschließend beraten und abstimmen.
Übergangszeit bis Ende September
Nach Angaben des Innenministeriums ist der 1. Oktober der frühestmögliche Termin, zu dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die nötigen technischen und organisatorischen Anpassungen umsetzen kann.
Für die Zeit vom 12. Juni bis zum 30. September wurde das Bamf demnach angewiesen, in Fällen mit für Antragsteller günstigeren Folgen bereits den Maßstab der neuen Verordnung anzulegen statt der bisherigen Regeln.
Kritik aus der Linksfraktion
Clara Bünger wirft dem Ministerium vor, mit der Gesetzgebung unnötige Verwirrung zu erzeugen. Es sei unverantwortlich, wenn wegen widersprüchlicher Regelungen unklar bleibe, ab wann welche Vorschriften bei der Entscheidung über Schutzansprüche gelten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion