Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bislang bundesweit einheitlich geregelt. Genau das kritisiert die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seit Langem. Sie fordert mehr Spielraum für die Länder und eine regional ausgestaltete Erbschaftsteuer. Inzwischen beschäftigt die Frage auch das Bundesverfassungsgericht.
Verhandlung in Karlsruhe hat stattgefunden
Am Montagnachmittag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe rund zweieinhalb Stunden über eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern verhandelt. Der Freistaat will von den Richterinnen und Richtern unter anderem klären lassen, ob zentrale Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie womöglich gar nicht regeln darf. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung sagte Gerichtspräsident und Vorsitzender des Ersten Senats, Stephan Harbarth, Karlsruhe habe sich in früheren Entscheidungen bereits mehrfach mit den verfassungsrechtlichen Grenzen für die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer befasst. Der bayerische Antrag werfe nun erneut grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf.
Bayern beanstandet Bewertung, Freibeträge und Steuersätze
Eine abstrakte Normenkontrolle können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten beantragen. Anders als in einem gewöhnlichen Rechtsstreit wird dabei unabhängig von einem Einzelfall geprüft, ob eine gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Bayern richtet sich konkret gegen Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, zu den steuerlichen Freibeträgen und zu den Steuersätzen. Nach Auffassung der Staatsregierung fehlt dem Bund dafür die Gesetzgebungskompetenz; zuständig seien vielmehr die Länder. Zudem hält Bayern die geltenden Freibeträge und Steuersätze auch inhaltlich für problematisch, weil sie seit Jahren nicht an die Inflation angepasst wurden. Nach Ansicht der Staatsregierung müssten bei den Freibeträgen außerdem die teils erheblichen regionalen Unterschiede bei den Immobilienpreisen stärker berücksichtigt werden.
Füracker: Weg nach Karlsruhe war unumgänglich
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte vor der Verhandlung die Position des Freistaats bekräftigt. Die Erbschaftsteuer sei eine Ländersteuer, deren Einnahmen vollständig den Ländern zuflössen. Deshalb sollten nach seiner Ansicht auch die Landesparlamente maßgeblich über die Ausgestaltung entscheiden können.
Füracker verwies darauf, dass Bayern seit Jahren auf Änderungen dränge. Freibeträge und Steuersätze seien seit 2009 unverändert geblieben, während sich die Immobilienpreise in manchen Regionen verdoppelt oder sogar verdreifacht hätten. Dadurch habe die entlastende Wirkung der Freibeträge deutlich nachgelassen. Die stark gestiegene Inflation habe diesen Effekt zusätzlich verschärft.
Ziel sei es, so Füracker, zu verhindern, dass Kinder ein geerbtes Elternhaus verkaufen müssen, nur um die fällige Steuer bezahlen zu können. Weil der Bundesgesetzgeber auf zahlreiche bayerische Initiativen nicht reagiert habe, sei der Gang nach Karlsruhe aus Sicht der Staatsregierung unumgänglich gewesen.
Bund warnt vor Steuerwettbewerb zwischen den Ländern
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, sprach sich für eine bundeseinheitliche Erbschaftsteuer aus. Diese sei unter anderem nötig, um einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu verhindern. Zudem warnte der SPD-Politiker, unterschiedliche Landesregelungen würden zu einer Zersplitterung des Rechts und zu erheblichem zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen.
Wie die Erbschaftsteuer funktioniert
Erbschaftsteuer fällt grundsätzlich an, wenn jemand durch den Tod eines anderen Vermögen erhält. Dazu können Bargeld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere, Schmuck oder Beteiligungen gehören. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze reichen von 7 bis 50 Prozent. In der Regel gilt: Je größer das Erbe und je entfernter die verwandtschaftliche Beziehung, desto höher die Steuerlast.
Schätzungen zufolge wechseln in Deutschland jedes Jahr Vermögenswerte von 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 nahm der Staat daraus rund 13,3 Milliarden Euro an Steuern ein. Obwohl die Regeln in einem Bundesgesetz festgelegt sind, fließen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer vollständig an die Länder.
Bundesregierung plant Reform der Erbschaftsteuer
Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, gilt in der schwarz-roten Bundesregierung grundsätzlich als Konsens. Bei der Frage, wie eine Reform aussehen soll und wann sie kommen könnte, gehen die Positionen jedoch auseinander. Während die SPD die Debatte vorantreibt und möglichst schnell Änderungen anstoßen will, möchten CDU und CSU zunächst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Am Dienstag befasst sich das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls mit der Erbschaftsteuer. Dann geht es um die Frage, ob die weitreichenden steuerlichen Privilegien für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Streit über große Vermögen
Die SPD will vor allem Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen teils nahezu steuerfrei übertragen werden können. CDU und CSU lehnen diese Vorschläge ab. Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Positionen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr bereits zurückgewiesen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte am Sonntag, es sei nicht gerecht, wenn millionen- und milliardenschwere Vermögen häufig fast steuerfrei vererbt würden, während kleinere Erbschaften besteuert würden. „Starke Schultern müssen mehr tragen“, mahnte der SPD-Chef. Seine Partei habe dafür Vorschläge vorgelegt und wolle sie umsetzen, sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt habe.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber