Verfassungsgericht prüft Regeln zur Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Montag ab 14.00 Uhr mit den gesetzlichen Vorgaben zur Erbschaftsteuer. Die bayerische Staatsregierung will in Karlsruhe unter anderem klären lassen, ob Teile des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts bereits deshalb gegen das Grundgesetz verstoßen, weil dem Bund hierfür womöglich die Zuständigkeit fehlt. Mit einer Entscheidung wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.
Derzeit ist bundesweit einheitlich festgelegt, wie hoch die Steuer auf geerbtes Vermögen in Deutschland ausfällt. Die Einnahmen daraus gehen jedoch an die Länder. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich schon früher dafür ausgesprochen, die Erbschaftsteuer stärker in regionale Verantwortung zu geben.
Vor der Verhandlung betonte Finanzminister Albert Füracker (CSU), dass es sich bei der Erbschaftsteuer um eine Ländersteuer handle und die Einnahmen vollständig den Ländern zustünden. Deshalb sollten aus seiner Sicht auch die Landesparlamente wesentlichen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung haben.
Konkret wendet sich Bayern in Karlsruhe gegen Vorgaben zur Bewertung von Immobilien, gegen Steuerfreibeträge und gegen die Steuersätze. Nach Auffassung des Freistaats fehlt dem Bund in diesen Bereichen die Gesetzgebungskompetenz. Zudem seien Steuersätze und Freibeträge auch deshalb verfassungsrechtlich problematisch, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Darüber hinaus fordert Bayern, regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen künftig stärker bei den Freibeträgen zu berücksichtigen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber