Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen wie die in Berlin diskutierten Pläne der Linken mit hohen gesetzlichen Hürden deutlich erschweren. Der CSU-Politiker sagte der "Bild", in einem neuen Investitionsschutzgesetz solle klargestellt werden, dass aus seiner Sicht ein "willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch" nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Sein Ministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur erstmals Details des Vorhabens.
Nach den Plänen des Innenministeriums soll eine Vergesellschaftung – etwa von Mietwohnungen – künftig nur noch dann überhaupt möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste demnach belegen, dass sie sämtliche anderen Mittel bereits vollständig ausgeschöpft hat, darunter Investitionen in den Wohnungsbau und Fördermaßnahmen, und keine andere Möglichkeit mehr besteht.
Kommt es dennoch zu Enteignungen, soll die Entschädigung unmittelbar als Geldzahlung erfolgen. Außerdem müsste sie sich am Verkehrswert orientieren, der per Gutachten ermittelt werden soll.
Damit würden die Überlegungen von Linken, Grünen und SPD in Berlin deutlich komplizierter. Die drei Parteien wollen laut ihrem Sondierungspapier große private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen ins Visier nehmen. Für Entschädigungen kalkulieren sie mit rund 16 Milliarden Euro – ein Betrag, der voraussichtlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegt.
Kritik kam umgehend von der Berliner Linken. Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der schwarz-roten Bundesregierung vor, die Interessen großer Wohnungskonzerne und ihrer Aktionäre höher zu gewichten als die der Mieterinnen und Mieter in Berlin. Ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sagte er. Zugleich forderte er die Bundes-SPD auf, sich klar zu positionieren – entweder auf der Seite der "Mietmafia" oder der Mieterinnen und Mieter.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber