Politik

CSU bringt AfD-Verbot in Thüringen ins Spiel

AfD-Verbot? Lange tabu – jetzt liebäugeln selbst Teile der CSU mit Plan B. Was hinter dem überraschenden Kurswechsel steckt.

08.07.2026, 17:44 Uhr

In der bayerischen CSU-Landtagsfraktion wird über ein mögliches Verbot einzelner AfD-Strukturen nachgedacht – insbesondere über den Thüringer Landesverband. Fraktionschef Klaus Holetschek betonte, dass es wichtiger sei, politische Probleme zu lösen und damit verloren gegangenes Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen, als ein umfassendes Parteiverbot anzustreben. Zugleich machte er deutlich, man müsse Gruppierungen wie die AfD in Thüringen genau im Blick behalten und ein Teilverbot zumindest nicht grundsätzlich ausschließen.

Ein Verbot der AfD als gesamte Partei hatte die CSU-Führung um Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets zurückgewiesen.

Überlegungen zu einem Verbot des Thüringer Landesverbands

Der CSU-Abgeordnete und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback verwies darauf, dass viele dokumentierte extremistische Aussagen und Entwicklungen innerhalb der AfD vor allem dem Thüringer Landesverband und dessen Partei- und Fraktionschef Björn Höcke zugerechnet würden. Aus seiner Sicht sei es deshalb ernsthaft zu prüfen, einen Verbotsantrag gezielt auf diesen Landesverband zu beschränken.

Zwar sehe das Grundgesetz ein solches Teilverbot nicht ausdrücklich vor. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz könne ein Verbot jedoch auch nur einen rechtlich oder organisatorisch eigenständigen Teil einer Partei betreffen. Bausback hält es daher für denkbar, einen entsprechenden Antrag auf eine Teilorganisation zu begrenzen.

Eine klare Entscheidung aus Karlsruhe zu dieser Frage gibt es bisher nicht. Dennoch wäre es nach Bausbacks Einschätzung sinnvoll, zunächst über ein rechtlich enger gefasstes Verfahren nachzudenken, statt sofort ein womöglich unsicheres Verbot gegen die gesamte Partei anzustreben.

Unterschiedliche juristische Bewertungen

Zuletzt war ein von Juristen und weiteren Fachleuten erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnte. Die Autorinnen und Autoren, die das Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfassten, stützten diese Bewertung vor allem auf mögliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.

Demgegenüber stellte das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung im Februar fest, es gebe zwar hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Diese prägten die Partei jedoch nach Auffassung des Gerichts bislang nicht so stark, dass insgesamt von einer verfassungsfeindlichen Grundausrichtung gesprochen werden könne. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

Die AfD hatte gegen die Einstufung ihrer Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Derzeit wird sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall beobachtet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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