Urteil gegen AfD-Abgeordneten in Passau
Der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vom Amtsgericht Passau zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt worden, unter anderem wegen Volksverhetzung. Rechtskräftig ist die Entscheidung bislang nicht. Stadler erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass er das Urteil anfechten und Rechtsmittel einlegen werde.
Zur Verhandlung war es gekommen, nachdem der Politiker Einspruch gegen einen zuvor erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt hatte. Die Ermittlungen in dem Fall führte die Generalstaatsanwaltschaft München, die auch den Strafbefehl beantragt hatte. Bereits vor mehr als einem Jahr war Stadlers Immunität als Abgeordneter des Bayerischen Landtags aufgehoben worden, sodass die Ermittlungen fortgesetzt werden konnten.
Nach Angaben des Gerichtssprechers wurden Stadler in dem Strafbefehl mehrere Delikte aus dem Jahr 2023 zur Last gelegt. Dazu zählen unter anderem die Darstellung von Gewalt unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, Volksverhetzung ebenfalls in Verbindung mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie die unbefugte Verbreitung personenbezogener Daten, die nicht allgemein zugänglich waren.
Das Gericht sah diese Vorwürfe nach der Hauptverhandlung als erwiesen an und verhängte 160 Tagessätze zu je 165 Euro. Stadler wies die Anschuldigungen dagegen zurück und erklärte, er habe sie entkräftet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber