Politik

Aus Kinderzimmern in den Knast: braune Terroristen

Jung, chaotisch, brandgefährlich: Diese Neonazi-Gruppe wollte Ausländer und Gegner vernichten – jetzt fiel das Urteil.

05.08.2026, 16:13 Uhr

Sieben junge Angehörige sowie ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ sind zu Freiheitsstrafen von eineinhalb bis fünf Jahren verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts stufte die Gruppe zugleich als inländische terroristische Vereinigung ein, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner.

Die zum Tatzeitpunkt 14 bis 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Nach Auffassung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen in Brandenburg und Thüringen. Darüber hinaus sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben, also Jagd auf Personen gemacht haben, die sie für pädophil hielten.

Anschläge auf Kulturhaus und Flüchtlingsunterkunft

Beim Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern im Oktober 2024 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner laut Anklage nur durch Glück nicht verletzt. Das Gebäude brannte vollständig aus.

In Schmölln in Thüringen versuchten zwei Gruppenmitglieder im Januar des Vorjahres erfolglos, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen sie unter anderem Hakenkreuze sowie Parolen wie „Ausländer raus“.

Ein weiterer geplanter Anschlag mit einer Kugelbombe auf eine Unterkunft in Senftenberg konnte nach Hinweisen eines Reporterteams verhindert werden.

Urteil Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe
Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von Straftätern aus «braunen Kinderzimmern». Quelle: Christian Charisius/dpa

Da die Beschuldigten zur Tatzeit teils noch Jugendliche oder Heranwachsende waren, erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Die Strafe von eineinhalb Jahren gegen den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen aus Hessen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde und bereits mehr als die Hälfte davon in Untersuchungshaft verbracht hat, wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wegen des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage im März von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Auch die Schlussvorträge von Bundesanwaltschaft und Verteidigung fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Vier der Verurteilten sind weiterhin minderjährig: neben dem 15-Jährigen aus Hessen auch drei 17-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zwei weitere Gruppenmitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind inzwischen 19 Jahre alt, zwei aus Sachsen und Thüringen 22 Jahre.

Nach Angaben der Richterin waren alle Angeklagten von schweren Belastungen in der Kindheit betroffen, teils bis hin zu Misshandlungen. Zudem seien sie im familiären Umfeld früh mit rechtsextremem Gedankengut in Berührung gekommen. Taeubner sprach in diesem Zusammenhang von „braunen Kinderzimmern“. Das habe sich ebenso strafmildernd ausgewirkt wie der Umstand, dass sich fast alle Angeklagten geständig zeigten und Reue erkennen ließen.

Richterin: menschenverachtendes Weltbild

Anders bewertete das Gericht das Verhalten eines 19-Jährigen aus Wismar, der zur Urteilsverkündung in Bomberjacke und szentypischem T-Shirt erschien. Laut Richterin habe er noch im Juni in Untersuchungshaft versucht, eine neue Staatsordnung mit Gauleitern und Gestapo zu entwerfen.

Die Angeklagten hätten sich selbst als letzte Verteidiger Deutschlands verstanden und aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus schwerste Straftaten begangen. Versuchte Tötungen und Brandanschläge seien Mittel zur Schaffung von Chaos, „aber nicht geeignet, eine friedliche Gesellschaft zu verteidigen“, sagte Taeubner.

Zwar handle es sich wegen der organisierten Struktur um eine terroristische Vereinigung. Dennoch seien die Mitglieder insgesamt sehr jugendlich und unprofessionell vorgegangen. Von einer „wirklich ganz gefährlichen terroristischen Vereinigung“ könne deshalb nicht gesprochen werden, so die Richterin.

Ermittler: unprofessionell, aber ernsthafte Gefahr

Auch der Vertreter des Generalbundesanwalts, Stefan Biehl, betonte nach dem Urteil, die Angeklagten hätten auffallend unprofessionell agiert: Sie filmten sich selbst und nutzten gewöhnlich angemeldete Mobiltelefone, was die Ermittlungen erleichtert habe. Zugleich hätten die tatsächlich unternommenen Anschlagsversuche gezeigt, „dass sie es ernst gemeint haben“.

Dass es sich um derart junge mutmaßliche Terroristen handele, sei auch für die Bundesanwaltschaft außergewöhnlich. Dieses Phänomen sei für die Behörde neu und erstmals in dieser Größenordnung vor einen Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts gebracht worden.

Nach den Ermittlungen sollen sich zudem zahlreiche weitere Jugendliche und junge Erwachsene an der Gruppe beteiligt haben. Viele hätten sich rasch über das Internet radikalisiert und seien dann in die Vereinigung aufgenommen worden. Die acht Verurteilten seien daher wohl nur „die Spitze des Eisbergs“.

Weitere Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder

Fünf der nun Verurteilten waren nach umfangreichen Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Zuvor hatte es auch Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen gegeben.

Nur wenige Tage nach Prozessbeginn ließ die Bundesanwaltschaft bei einer weiteren Razzia gegen zehn zusätzliche Beschuldigte Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen.

Ende Juni wurden in Thüringen außerdem zwei weitere Jugendliche festgenommen, die als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ gelten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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