Im Verfahren gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Freiheitsstrafen von eineinhalb bis fünf Jahren verhängt.
Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Die Schuldsprüche ergingen neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Da es sich um jugendliche und heranwachsende Angeklagte handelte, wurde nach Jugendstrafrecht entschieden. Die Strafe des jüngsten Angeklagten von eineinhalb Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Öffentlichkeit bei Prozess weitgehend ausgeschlossen
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben, also Jagd auf Menschen, die sie für pädophil hielten.
Wegen des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage im März bis zur Urteilsverkündung vom Verfahren ausgeschlossen. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Vier der Verurteilten sind weiterhin minderjährig, der jüngste ist inzwischen 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anschläge und Anschlagspläne gegen Unterkünfte und Kulturhaus
Laut Anklage brannte bei einem Anschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 das Gebäude vollständig aus. Menschen, die dort lebten, wurden demnach nur durch Zufall nicht verletzt.
Bei einem Angriff auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln versuchten zwei Gruppenmitglieder im Januar des vergangenen Jahres vergeblich, das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen sie unter anderem Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“.
Außerdem sollen drei Mitglieder einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant haben. Nach Angaben der Anklage konnte die Tat offenbar durch Hinweise eines Reporterteams von „Stern“ und RTL verhindert werden.
Weitere Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder
Fünf Angeklagte waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai des vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Zuvor hatte es schon Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen gegeben.
Wenige Tage nach Prozessbeginn ließ die Bundesanwaltschaft bei einer weiteren Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räume in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen.
Ende Juni wurden in Thüringen zudem zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ festgenommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber