Politik

Assad droht Todesstrafe: Urteil aus Syrien

Todesurteil gegen Assad: Syriens Ex-Machthaber soll für Folter und Mord büßen – doch Russland schützt ihn weiter.

11.08.2026, 10:56 Uhr

Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Vorgeworfen werden ihm unter anderem vorsätzlicher Mord an mehreren Menschen, Folter, willkürliche Inhaftierungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Assad hält sich derzeit in Russland auf; eine Auslieferung an Syrien ist bislang nicht erfolgt.

Das Urteil des vierten Strafgerichts in der Hauptstadt Damaskus wurde live im syrischen Staatsfernsehen verlesen.

Neben Assad wurde auch sein Cousin Atef Nadschib zum Tode verurteilt. Der frühere Sicherheitschef der südlichen Stadt Daraa soll laut Anklage unter anderem für systematischen Massenmord und willkürliche Festnahmen verantwortlich sein. Nadschib zählt zu den wenigen Schlüsselfiguren der früheren Assad-Regierung, die sich überhaupt in Syrien vor Gericht verantworten müssen.

In Daraa hatten 2011 die zunächst friedlichen Proteste gegen Assad begonnen. Auslöser war damals die Festnahme von Jugendlichen, die regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten. Daraus entwickelte sich der fast 14 Jahre dauernde Bürgerkrieg.

Jubel vor dem Gerichtsgebäude

Auch Assads Bruder Mahir al-Assad sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen werden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.

Während der Urteilsverkündung versammelten sich Dutzende Menschen vor dem Justizpalast in Damaskus. Nach dem Todesurteil gegen Nadschib kam es dort nach Angaben eines dpa-Reporters zu Jubel und Freudenschreien. Einige Menschen hielten Bilder von Personen hoch, deren Tod Nadschib vorgeworfen wird. Auch aus Daraa wurden Freudenbekundungen gemeldet.

Die Prozesse sind Teil einer Reihe von Verfahren gegen prominente Vertreter der früheren syrischen Führung. Als eine Rebellenallianz im Dezember 2024 kurz vor Damaskus stand, floh Assad mit seiner Familie nach Russland. Berichten zufolge setzte sich auch sein jüngerer Bruder Mahir, der als besonders brutal gilt, nach Moskau ab.

Eine Vollstreckung der verhängten Strafen erscheint derzeit jedoch unwahrscheinlich. Sollten die Verurteilten eines Tages gefasst oder ausgeliefert werden, drohen ihnen in Damaskus entweder der unmittelbare Strafvollzug oder ein neues Verfahren.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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