Zwei neunjährige Kinder sind bei Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm von der Polizei gestoppt worden, als sie mit Quads auf einem Feldweg unterwegs waren. Nach Angaben der Beamten konnten sie aufgrund ihres Alters keinen Führerschein besitzen. Für die Fahrt am Montag wäre jedoch die Fahrerlaubnis der Klasse B, also der reguläre Autoführerschein, erforderlich gewesen.
Hinzu kam, dass für die Quads kein Versicherungsschutz bestand. Der Halter der Fahrzeuge muss sich nun strafrechtlich verantworten. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Zulassens von Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fehlender Pflichtversicherung ermittelt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber