Politik

Afghanistan-Abschiebungen: Dobrindt bleibt hart

Neue Abschiebe-Pläne für Afghanen: Nicht mehr nur Straftäter betroffen. Dobrindt bezieht klar Stellung.

24.07.2026, 15:41 Uhr

Dobrindt verteidigt mehr Abschiebungen nach Afghanistan

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan gegen Vorwürfe aus der Kritik verteidigt. Bei einem Termin im oberbayerischen Ettal sagte der CSU-Politiker, wer ein erfolgloses Asylverfahren abgeschlossen habe und zur Ausreise verpflichtet sei, müsse damit rechnen, dass diese Ausreise notfalls auch zwangsweise durchgesetzt werde. Trotz der Einwände von Menschenrechtsorganisationen bleibe Deutschland aus seiner Sicht ein „weltoffenes Land“.

Vor wenigen Tagen war über das hessische Innenministerium bekannt geworden, dass der Bund weitere Rückführungen nach Afghanistan ermöglichen will. In einem Erlass des Ministeriums heißt es, die Bundespolizei habe mitgeteilt, dass die bisherigen Beschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identitätsfeststellung aufgehoben worden seien. Betroffen seien demnach insbesondere Straftäter und als Gefährder eingestufte Personen.

Dobrindt verwies darauf, dass dieses Vorgehen dem Koalitionsvertrag entspreche. Darin sei vereinbart worden, Rückführungen auch nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Zunächst solle dies bei Straftätern beginnen. Perspektivisch gehe es aber auch darum, ausreisepflichtige Menschen schrittweise in ihre Herkunftsländer zurückzubringen.

Flüchtlingsrat und Linke kritisieren Kurs

Der hessische Flüchtlingsrat reagierte mit Sorge auf die Ausweitung des betroffenen Personenkreises. Die Organisation erklärte, Abschiebungen nach Afghanistan würden grundsätzlich abgelehnt. Es sei unverantwortlich, nun bisherige Beschränkungen aufzugeben und damit auch Afghanen ohne Vorstrafen für Abschiebungen in Betracht zu ziehen.

Auch die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, kritisierte den Kurs. Ihrer Ansicht nach würden Abschiebungen nach Afghanistan damit Schritt für Schritt zum Normalfall gemacht. Das verstoße aus ihrer Sicht gegen menschenrechtliche Schutzstandards.

Dobrindt entgegnete, dass es diese Auseinandersetzung mit Nichtregierungsorganisationen schon seit Langem gebe. In der Bewertung der Lage gebe es dabei offensichtlich grundlegend unterschiedliche Auffassungen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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