Wirtschaft

Löhne sicher – wozu dann noch der Insolvenzantrag?

Varta zockt auf Rettung in Eigenregie – jetzt hängt alles an Gläubigern und Gericht. Kippt der Plan schon in den nächsten Tagen?

24.07.2026, 15:40 Uhr

Varta steht vor einer ungewissen Zukunft. Nachdem ein früherer Versuch zur finanziellen Stabilisierung nicht erfolgreich war, hat der Batteriehersteller beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Über den Antrag soll nach Angaben des Gerichts in den nächsten Tagen entschieden werden.

Nach Unternehmensangaben arbeiten rund 3.260 Menschen für Varta, viele davon am Hauptsitz in Ellwangen. Für die Belegschaft gibt es zunächst eine wichtige Zusage: Die Löhne und Gehälter sollen auch nach dem Insolvenzantrag weiter gezahlt werden. Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall in Baden-Württemberg, betonte, Varta sei seit 139 Jahren ein Traditionsunternehmen. Es wäre aus ihrer Sicht ein gravierender Fehler, den Konzern nun vor allem nach den Gewinninteressen von Banken und Finanzinvestoren zu behandeln.

Fokus auf die Sanierung

Die Eigenverwaltung unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren. Ziel ist es, ein Unternehmen zu sanieren, ohne dass die bisherige Geschäftsführung die Leitung abgeben muss. Sie bleibt im Amt und führt den operativen Betrieb weiter.

Anders als bei einer regulären Insolvenz wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Stattdessen übernimmt ein Sachwalter die Aufsicht. Er prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und überwacht während der Eigenverwaltung die Geschäftsführung sowie die Ausgaben. Sollte er Anzeichen dafür sehen, dass die Fortsetzung dieses Verfahrens den Gläubigern schaden könnte, muss er den Gläubigerausschuss und das Insolvenzgericht umgehend informieren.

Batteriehersteller Varta
Geldgeber wollen Haushaltsbatterien aus Konzern herauslösen. (Archivbild) Quelle: Bernd Weißbrod/dpa

Nach Angaben von Varta war der Sachwalter bei der Information der Beschäftigten per Video zugeschaltet. Mit einer Eigenverwaltung ist in der Regel das Ziel verbunden, das Unternehmen neu aufzustellen. In Verbindung mit einem Insolvenzplan kann dieses Verfahren zum Fortbestand beitragen — vorausgesetzt, Gläubiger und Gericht unterstützen den eingeschlagenen Weg.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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