Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sät die AfD Zweifel an der Briefwahl. Solche Vorwürfe gegen angeblich manipulierte oder unsichere Stimmabgaben sind vor allem aus den USA von Donald Trump bekannt. Nun greift auch die AfD das Thema öffentlich auf – in einem Bundesland, in dem die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei laut Umfragen klar stärkste Kraft werden könnte.
AfD-Co-Chef Tino Chrupalla sagte in der ARD, er kenne aus Gesprächen mit Pflegekräften und Angehörigen Fälle aus Heimen, in denen bei der Briefwahl sinngemäß „der Stift geführt“ worden sei. Für die AfD sei deshalb klar, dass die Briefwahl abgeschafft werden müsse.
Warum will die AfD die Briefwahl abschaffen?
Die Partei begründet ihre Forderung vor allem mit der angeblichen Anfälligkeit der Briefwahl für Manipulationen und Fehler. Auch ihr Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, richtete den Fokus zuletzt auf Pflegeheime. Beschäftigte und Angehörige müssten genau darauf achten, dass Bewohnern beim Ausfüllen der Unterlagen nicht die Entscheidung abgenommen werde. Auf X behauptete er, aus einer „linken oder grünen Ecke“ dürfe nichts beeinflusst werden – räumte zugleich aber ein, dafür keine Belege zu haben.
Der BIVA-Pflegeschutzbund reagierte scharf auf diese Unterstellungen. Es gebe keinerlei Hinweise auf solche Vorgänge. Außerdem bestehe kein Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen pauschal infrage zu stellen.
Auch Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wies die Vorwürfe zurück. Solche pauschalen Anschuldigungen seien nicht neu, aber unbegründet. Die Briefwahl sei verfassungsrechtlich abgesichert, rechtlich klar geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt.
Chrupalla kritisierte außerdem die Lagerung von Briefwahlunterlagen in Rathäusern. Teilweise habe dort nur der Bürgermeister selbst einen Schlüssel, sagte er, und fragte, warum die Aufbewahrung nicht überwacht werde und keine Kameras installiert seien.
Bereits im Februar hatte die AfD das Thema im Bundestag mit einer 44 Seiten langen Anfrage an die Bundesregierung aufgegriffen. Darin verwies sie auch auf Behördenpannen in einzelnen Wahlkreisen, in denen Briefwahlunterlagen versehentlich mehrfach an dieselben Wähler verschickt worden waren.
Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Die AfD erzielt unter Briefwählern seit Jahren deutlich schwächere Ergebnisse als bei der Urnenwahl. In der Auswertung der Bundestagswahl 2025 schreibt die Bundeswahlleiterin, die Neigung zur Briefwahl unterscheide sich je nach Partei deutlich. Den höchsten Briefwahlanteil habe die CSU mit 57,4 Prozent, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent. Wahlrechtsexperten sehen darin allerdings keinen Beleg für Manipulation, sondern vermuten eher, dass viele AfD-Anhänger der skeptischen Linie ihrer Parteiführung folgen und deshalb auf Briefwahl verzichten.
Wäre die Abschaffung der Briefwahl rechtlich überhaupt möglich?
Eine vollständige Abschaffung der Briefwahl wäre rechtlich wohl kaum haltbar und dürfte gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Briefwahl gibt es in Deutschland seit den 1950er Jahren. Sie soll sicherstellen, dass möglichst viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben können – etwa Menschen, die krank, gebrechlich oder beruflich verhindert sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl mehrfach bestätigt. Zugleich betonten die Richter, dass dadurch andere zentrale Wahlgrundsätze nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden dürfen. Dazu zählen vor allem die freie, geheime und öffentliche Wahl.
In einem Beschluss von 2013 benannte das Gericht auch die Schwächen der Briefwahl: Die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe sei geringer, und die Integrität der Wahl sei nicht in gleichem Maße gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal. Diese Nachteile seien aber in gewissem Umfang hinnehmbar, wenn dadurch eine hohe Wahlbeteiligung ermöglicht werde.
Seit fast 20 Jahren müssen Bürger bei der Beantragung der Briefwahl keine besonderen Gründe mehr angeben. Der Gesetzgeber begründete das mit einer mobileren Gesellschaft und individuelleren Lebensentwürfen. Das Verfassungsgericht hielt diese Erwägungen für nachvollziehbar. Die frühere Pflicht, Hinderungsgründe anzugeben und glaubhaft zu machen, galt ohnehin als wenig praktikabel, weil sie kaum überprüfbar war.
Gab es schon einmal Manipulationen?
Ja, Wahlfälschungen kommen vor – allerdings eher selten. Aufgedeckt werden sie meist bei Kommunalwahlen, weil dort schon mit vergleichsweise geringem Aufwand Einfluss genommen werden kann. Bei einer Landtagswahl müssten in der Regel sehr viele Stimmen verändert werden, um das Ergebnis spürbar zu beeinflussen.
Zwei aktuelle Fälle zeigen dennoch, dass es Manipulationen geben kann. In Bayern räumte ein früherer CSU-Politiker ein, bei der Kommunalwahl im März Wahlunterlagen manipuliert zu haben. Ab November soll er sich deswegen vor Gericht verantworten.
Im brandenburgischen Strausberg wurde die Bürgermeisterwahl von der Stadtverordnetenversammlung für ungültig erklärt; eine Neuwahl soll folgen. Zuvor war aufgefallen, dass ungewöhnlich viele verschickte Wahlbriefe nicht bei der Wahlbehörde ankamen. Nach Angaben des Landrats Gernot Schmidt waren mehr als 4.000 Unterlagen verschickt worden, aber nur 2.835 kamen zurück. Das Postfach für Wahlbriefe befand sich in einer Postfiliale, die vom parteilosen Kandidaten Patrick Hübner betrieben wird. Er weist alle Verdächtigungen zurück.
Wählen immer mehr Menschen per Brief?
Grundsätzlich ja. Bei der Bundestagswahl 1957 gaben nur 4,9 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief ab. 2017 lag der Anteil bereits bei 28,6 Prozent. 2021 stieg er – auch wegen der Corona-Pandemie – auf 47,3 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2025 ging der Wert wieder etwas zurück, lag aber immer noch bei 37 Prozent.
Besonders verbreitet ist die Briefwahl in Bayern. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin liegen dort die zehn Wahlkreise mit den bundesweit höchsten Briefwahlanteilen. Spitzenreiter ist Passau mit 59,7 Prozent. Die niedrigsten Werte reichen von 21,1 bis 23,9 Prozent; sieben dieser Wahlkreise liegen in Niedersachsen, zwei in Thüringen und einer in Schleswig-Holstein.
Auch in Sachsen-Anhalt wächst die Bedeutung der Briefwahl. Bei der Landtagswahl vor zehn Jahren lag ihr Anteil noch bei knapp 14 Prozent, 2021 waren es bereits 29,1 Prozent. Nach dpa-Informationen deutet sich auch diesmal vor allem in den großen Städten Magdeburg und Halle ein hoher Anteil an Briefwählern an.
Wer darf per Brief wählen, welche Fristen gelten und wie bekommt man die Unterlagen?
Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte Person in Deutschland per Brief abstimmen. Ein besonderer Grund wie Krankheit, Urlaub oder Arbeit muss nicht angegeben werden.
Benötigt wird ein Wahlschein, der bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden muss. Häufig liegt der Wahlbenachrichtigung bereits ein entsprechender Antrag bei.
Für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kann der Wahlschein regulär bis Freitag, 4. September, 15 Uhr beantragt werden – also kurz vor dem Wahlsonntag. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist auch eine spätere Beantragung möglich.
Wichtig ist die Zustellung: Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber