Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen werden die Forderungen nach Aufklärung und politischen Konsequenzen lauter. Im Mittelpunkt steht weiter die Frage, warum der 21-Jährige trotz früherer Straftaten, extremistischer Tendenzen und einer Verurteilung nicht in Haft war.
Bundeskanzler Friedrich Merz lässt nun prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder eingeschränkt werden kann, wenn sie nicht inhaftiert sind. Das Bundesinnenministerium arbeitet dazu nach seinen Angaben an einer Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen soll. Zugleich stellte Merz die Frage: „Hätte man das verhindern können?“
Todesopfer war polnische Mutter
Inzwischen sind weitere Details über die getötete Frau bekannt. Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner handelte es sich um eine polnische Mutter, die mit ihrer Tochter in Berlin war. Die polnische Regierung reagierte mit Bestürzung und Trauer auf ihren Tod.
Der Sprecher des polnischen Außenministeriums sprach der Familie und den Angehörigen sein Beileid aus. Der polnische Konsul in Berlin stehe mit den deutschen Behörden in Kontakt und werde die Familie konsularisch unterstützen. Medienberichten zufolge war die Frau 65 Jahre alt; ihre Tochter soll verletzt worden sein.
Tatverdächtiger soll mit Van und Stichwaffe angegriffen haben
Der mutmaßliche Täter war Abdul B., ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror. Ihm wird vorgeworfen, am Samstagabend am Rande des Berliner CSD mit einem weißen Van in eine Menschengruppe gefahren zu sein und anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, Menschen attackiert zu haben.
Neben dem Todesopfer wurden 29 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Nach Behördenangaben befinden sie sich inzwischen nicht mehr in einem kritischen Zustand. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds.
Der Tatverdächtige wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Die Beamten wollten ihn festnehmen. Ein zweiter Mann, der zunächst noch am Tatort festgenommen worden war, wurde später wieder freigelassen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll er mit der Tat nichts zu tun haben.
Verletzte in der Charité auf dem Weg der Besserung
Der Zustand der in der Berliner Charité behandelten Verletzten hat sich weiter verbessert. Nach Angaben eines Sprechers stabilisiert sich der körperliche Gesundheitszustand der vier dort versorgten Patienten erfreulich.
Drei Menschen konnten bereits auf eine Normalstation verlegt werden. Ein weiterer Patient liegt noch auf der Intensivstation, befindet sich aber ebenfalls auf dem Weg der Besserung. Die Betroffenen erlitten vor allem Stichverletzungen, teilweise aber auch mehrere Knochenbrüche durch den Zusammenstoß mit dem Fahrzeug.
Tatverdächtiger war verurteilt, Haftbefehl wurde dennoch aufgehoben
Laut Gericht hatte Abdul B. zuvor vergeblich versucht, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat anzuschließen. Nach einer dreimonatigen Haft im Libanon kam er im November 2025 nach seiner Rückkehr nach Berlin in Untersuchungshaft.
Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel eingelegt hatte. Trotzdem hob das Gericht den Haftbefehl auf, sodass der Mann freikam.
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verteidigte diese Entscheidung. Untersuchungshaft sei keine vorweggenommene Strafe. Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem Heranwachsenden und einer Strafe in dieser Größenordnung bereits vergleichsweise lang gewesen. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht habe das Gericht nicht gesehen. Unter diesen Umständen sei die Entlassung „nicht ungewöhnlich“ gewesen.
Zugleich betonte die Sprecherin, Abdul B. sei nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Über eine mögliche Bewährung sollte erst später entschieden werden. Das Gericht habe zudem einen Bewährungshelfer und Beratungsgespräche angeordnet.
Gerichtsurteil zeichnet Bild eines tief religiösen jungen Mannes
Aus einem inzwischen veröffentlichten Urteil gehen weitere Details zur Biografie des mutmaßlichen Täters hervor. Demnach wuchs Abdul B. mit einer älteren und zwei jüngeren Schwestern bei seinen Eltern auf, besuchte eine Grundschule und eine weiterführende Schule und verließ diese 2022 mit der Berufsbildungsreife.
Nach der Trennung der Eltern lebte er mit seinen Schwestern bei seiner Mutter in einer Dreizimmerwohnung. Nach der Schule absolvierte er mehrere Praktika im Handwerk und arbeitete zeitweise im Wachschutz. Von 2023 bis 2024 war er nach islamischem Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet. Zuletzt hatte er laut Gericht kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen sowie einem Taschengeld.
Im Urteil heißt es zudem, der Angeklagte sei tiefgläubig, bete fünfmal täglich und besuche regelmäßig eine Moschee. Zugleich habe er sich von extremistischem Gedankengut und von Gewalt distanziert.
Extremismus-Berater sieht Grenzen der Präventionsarbeit
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Präventionsnetzwerk VPN schilderte den jungen Mann als sehr gefasst, vorsichtig, kontrolliert und freundlich. Gerade bei solchen Persönlichkeiten gelinge es Sozialarbeitern oft nicht, wirklich Zugang zu bekommen. Das zeige die Grenzen von Präventions- und Ausstiegsarbeit in einzelnen Fällen.
Merz und Dobrindt dringen auf schärfere Maßnahmen
Merz betonte, für eine abschließende Bewertung politischer Konsequenzen sei es noch zu früh. Es dürfe aber nicht bei bloßen Bekundungen bleiben. Deutschland müsse besonnen, zugleich aber entschlossen reagieren. Entscheidend sei nun die Frage, wie es sein könne, dass der Tatverdächtige sich unbehelligt in die Nähe des CSD habe begeben und den Anschlag habe verüben können.
Nach seinem Verständnis müsse alles getan werden, um die Bewegungsfreiheit solcher potenziellen Straftäter einzuschränken, wenn sie nicht in Haft genommen werden könnten.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass die Behörden in den vergangenen zehn Jahren fast 30 islamistische Anschläge verhindert hätten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach sich für einen härteren Umgang mit sogenannten extremistischen Gefährdern aus. In der „Bild“ bezeichnete er die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern als inakzeptabel. Außerdem forderte er einen stärkeren Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder.
Prävention rückt stärker in den Fokus
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, forderte eine stärkere Präventionsarbeit gegen Extremismus. Kinder und Jugendliche müssten in die Lage versetzt werden, extremistische Propaganda zu erkennen, kritisch einzuordnen und ihr zu widerstehen – sowohl im Alltag als auch im digitalen Raum.
Das Internet sei heute einer der wichtigsten Orte der Radikalisierung und müsse deshalb auch ein zentraler Ort demokratischer Gegenangebote sein.
Muslimische Verbände verurteilen die Tat
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte den Anschlag scharf. Seine Gedanken und Gebete seien bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen, die die Tat miterleben mussten.
Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass die Tat islamistisch motiviert war, wäre dies aus Sicht des Verbands ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbrauche, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen und Menschen gegeneinander aufzubringen. Der Schutz menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam; Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung.
Auch der Koordinationsrat der Muslime zeigte sich tief erschüttert und sprach den Opfern, Angehörigen und Verletzten sein Mitgefühl aus. Die muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland verurteilten jede Form von Gewalt, Extremismus, Terror und Menschenverachtung aufs Schärfste.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber