Politik

Abdul B. tot – Warum war der Verdächtige noch frei?

Behörden kannten ihn, er war verurteilt – warum lief der CSD-Verdächtige trotzdem frei herum? Dobrindt will Antworten.

27.07.2026, 01:13 Uhr

Forderungen nach Aufklärung nach Berliner CSD-Anschlag

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin und dem Tod des Verdächtigen wächst der Druck auf Politik und Justiz. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum der 21-Jährige trotz früherer Straftaten, bekannter extremistischer Tendenzen und einer Verurteilung nicht in Haft war.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verwies in der ARD darauf, dass der Mann bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen sei, mit Terrorismus sympathisiert habe und es schon ein Urteil gegeben habe, bei dem eine Bewährungsregelung im Raum stand. Genau dies werde nun intensiv geprüft. Gegenüber RTL sagte der CSU-Politiker, angesichts der Gefährlichkeit des Falls sei eine solche Entscheidung kaum nachvollziehbar.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich irritiert über den Umgang der Justiz mit Abdul B. Der CDU-Politiker sagte im RBB, der Mann sei nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, anschließend sei jedoch eine Bewährung ausgesprochen worden. Er wolle die Unabhängigkeit der Justiz respektieren, finde dafür aber kaum Worte.

Verdächtiger wollte sich dem IS anschließen

Der Tatverdächtige wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz erschossen, der eigentlich seiner Festnahme dienen sollte. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich um einen Deutschen mit libanesischen Wurzeln. Er soll zuvor vergeblich versucht haben, sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Nach einer dreimonatigen Haft im Libanon war er im November 2025 bei seiner Rückkehr am BER festgenommen worden.

Nach dem Angriff beim CSD in Berlin
Das Tatfahrzeug war ein weißer Van. Quelle: Sebastian Gollnow/dpa

Später saß er längere Zeit in Untersuchungshaft. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde für sechs Monate vertagt.

Haftbefehl wurde aufgehoben

Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass Untersuchungshaft in erster Linie das Strafverfahren absichern solle und keine vorweggenommene Strafe sei. Das Urteil war bis zu seinem Tod noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte und ein höheres Strafmaß anstrebte.

Erst zu Beginn dieses Monats hatten Ermittler erneut seine Wohnung in Berlin-Schöneberg durchsucht. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gefunden wurde jedoch lediglich eine Spielzeugwaffe. Nach Informationen der "Bild" sollte Abdul B. am Montag an einem Deradikalisierungskurs teilnehmen.

Kritik am Strafrecht

Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London forderte im ZDF eine grundsätzliche Überprüfung des deutschen Terrorstrafrechts. Aus seiner Sicht fallen die Strafen im europäischen Vergleich zu niedrig aus. Hinzu komme, dass in solchen Fällen mitunter Jugendstrafrecht angewendet werde, das stärker auf Erziehung als auf den Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet sei. Auch darüber müsse man neu nachdenken.

Deradikalisierungsprogramme hält Neumann grundsätzlich für sinnvoll, wenn sie passend eingesetzt werden. Im vorliegenden Fall sei das jedoch offenbar nicht gelungen. Solche Programme könnten besonders dann helfen, wenn Betroffene sich noch in einer frühen Phase der Radikalisierung befänden.

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, verlangte schärfere gesetzliche Regelungen. Dem "Stern" sagte der CDU-Politiker, die Politik dürfe nach dem Anschlag nicht einfach weitermachen wie bisher. Der gesamte Rechtsrahmen müsse überprüft werden. Dazu gehöre aus seiner Sicht auch die Frage, ob Gefährder weiterhin nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollten.

Ermittlungen wegen Terroranschlags

Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, am Samstagabend den weißen Van gesteuert zu haben, der am Rand des CSD in eine Menschengruppe raste. Eine Frau kam dabei ums Leben, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Anschließend soll der Fahrer laut Dobrindt zudem mit einer Machete auf Passanten losgegangen sein.

Die Ermittler stufen die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag ein. Die Bundesanwaltschaft hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen