Prozess in Düsseldorf: Jugendlicher wegen mutmaßlich islamistisch motivierter Messerangriffe angeklagt
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Hochsicherheitstrakt der Prozess gegen einen inzwischen 18-Jährigen begonnen. Dem früheren Schüler eines Essener Berufskollegs wird vorgeworfen, aus islamistischer Motivation mehrere Messerangriffe verübt zu haben.
Die Bundesanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last. Nach den Ermittlungen soll er am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45 Jahre alte Klassenlehrerin eingestochen und sie dabei lebensgefährlich verletzt haben. Der Gesundheitszustand der Frau sei weiterhin ernst, erklärte die Vertreterin der Nebenklage.
Weitere mutmaßliche Opfer
Neben der Lehrerin soll der junge Mann auch einen Hausmeister an einer Grundschule sowie einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle attackiert haben. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft habe er anschließend als nächsten Schritt seiner Planung möglichst viele Juden töten wollen. Dafür sei er zweimal zur Alten Synagoge in Essen gegangen und habe dort nach möglichen Opfern gesucht, jedoch niemanden gefunden. Den Hausmeister habe er nicht mit dem Messer verletzen können, weil dieser sich gewehrt habe.
Alle drei Betroffenen überlebten die Angriffe, erlitten jedoch teils schwere Verletzungen. Nach der Tat mussten mehrere hundert Schüler und Lehrkräfte rund viereinhalb Stunden im Berufskolleg bleiben, bevor die Polizei das Gebäude freigab. Vor der abgesperrten Schule warteten zahlreiche besorgte Eltern.

Ermittler sehen radikal-islamistisches Motiv
Aus Sicht der Anklage handelte der damals 17-Jährige aus einer gefestigten islamistischen Überzeugung heraus. Er soll sich gegen Menschen gerichtet haben, die er als Ungläubige ansah. Die Auswertung sichergestellter Datenträger habe Hinweise auf dieses Motiv ergeben. Außerdem soll der Jugendliche entsprechende Videos aufgenommen haben.
Bereits eine Woche nach den Taten hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die Behörde erklärte damals, der Beschuldigte habe aus einer radikal-islamistischen Haltung gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsordnung in Deutschland richte.
Polizei stoppte den Verdächtigen mit einem Schuss
Nach Angaben der Anklage soll der junge Mann später in einem Park nahe des Essener Hauptbahnhofs mit gezücktem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein, um einen Märtyrertod zu erzwingen. Die Polizisten stoppten ihn mit einem Schuss. Dabei wurde er im Gesicht verletzt, anschließend operiert und auf einer Intensivstation behandelt.
Der Verteidiger des Angeklagten aus Wuppertal wollte sich vor Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Noch bevor die Anklage verlesen wurde, schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens einschließlich der Urteilsverkündung aus. Zur Begründung verwies der Vorsitzende Richter darauf, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten noch jugendlich gewesen sei. Für den Prozess sind bis zum 9. September insgesamt 13 Verhandlungstage vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion