Nordrhein-Westfalen

Atommüll aus Bayern: Ahaus kapituliert

Castor-Streit geplatzt: Ahaus zieht den Eilantrag überraschend zurück – der Grund für den Rückzieher hat es in sich.

12.06.2026, 13:27 Uhr

Ahaus zieht Eilantrag gegen Castor-Genehmigung zurück

Im Streit um die geplante Einlagerung von bis zu 21 Castor-Behältern aus dem Forschungsreaktor München II im Zwischenlager Ahaus hat die Stadt ihre juristische Offensive beendet. Ein im März beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingereichter Eilantrag gegen die Genehmigung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde zurückgenommen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Nach Angaben der Stadt waren die Erfolgsaussichten zu gering.

Das Bundesamt hatte im August 2025 die Lagerung des Atommülls aus Bayern genehmigt. Bereits zuvor war Ahaus mit einer Klage gegen die Einlagerung von Atommüll aus Jülich gescheitert. Damals ging es um 152 Castor-Behälter, die laut einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2024 in Ahaus gelagert werden dürfen.

Bestehende Genehmigungen für das Zwischenlager

Für das Zwischenlager Ahaus liegen bereits bestandskräftige Genehmigungen vor. Diese betreffen abgebrannte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlte Kugelbrennelemente aus dem früheren Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm. Die entsprechenden Erlaubnisse stammen aus dem Jahr 1987 und gelten noch bis zum 31. Dezember 2036.

Soll zusätzlich weiterer Atommüll nach Ahaus gebracht werden, sind dafür jeweils neue Änderungsbescheide des Bundesamts nötig. Im Fall der Abfälle aus dem Münchner Forschungsreaktor handelt es sich um die zehnte Änderungsgenehmigung.

Deutschland setzt weiter auf Zwischenlager

Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es in Deutschland bislang nicht. Deshalb wird der Atommüll derzeit in insgesamt 16 Zwischenlagern aufbewahrt, darunter auch in Ahaus.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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