Nordrhein-Westfalen

Nach Einbruchscoup: Millionenklagen gegen Sparkasse?

Nach dem Millionen-Coup in Gelsenkirchen ziehen die ersten Kunden vor Gericht – jetzt geht es um gewaltige Summen.

11.06.2026, 04:00 Uhr

Knapp sechs Monate nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten beiden Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen verlangen zwei betroffene Kunden Schadenersatz von dem Geldinstitut.

Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag um 14.00 Uhr fordert eine Kundin 391.000 Euro. Nach ihrer Darstellung wurden Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus ihrem gewaltsam geöffneten Schließfach gestohlen.

Direkt danach, um 14.30 Uhr, verhandelt das Gericht die Klage eines weiteren Kunden. Er verlangt knapp 49.000 Euro wegen entwendeter Goldmünzen und Familienschmucks.

Nach den Weihnachtstagen waren die Täter nach bisherigen Erkenntnissen über eine Tiefgarage zunächst in einen Archivraum eingedrungen. Von dort aus verschafften sie sich mit einem gewaltigen Kernbohrer Zugang zum Tresorraum. Dort brachen sie fast alle der rund 3.100 Schließfächer auf und flohen mit ihrer Beute. Bis heute fehlt von den Einbrechern jede Spur. Der Gesamtschaden könnte sich auf einen Betrag in bis zu dreistelliger Millionenhöhe summieren.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und den Inhalt der Fächer

Die Kläger werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Anwalt Daniel Kuhlmann kritisierte vor Prozessbeginn, es handele sich um die zweitgrößte Schließfachanlage Deutschlands. Die Sparkasse weist die Vorwürfe jedoch entschieden zurück und verweist auf zahlreiche Schutzmaßnahmen. Aus Sicht des Instituts liegt keine Pflichtverletzung vor.

Umstritten ist zudem, was sich tatsächlich in den betroffenen Schließfächern befand. Die Bank betont, sie habe keine Kenntnis über deren Inhalt gehabt. Außerdem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer aller genannten Gegenstände seien und dass sich diese zum Zeitpunkt des Einbruchs tatsächlich in den Fächern befanden. Ebenso sei bislang nicht abschließend geklärt, was genau entwendet wurde und welche Dinge am Tatort zurückblieben.

Im verwüsteten Tresorraum hatten die Täter nach früheren Angaben mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen. Diese müssen nun den jeweiligen Besitzern zugeordnet werden. Seit Anfang Mai erhielten erste Kunden daraus wieder Wertsachen zurück, zunächst vor allem Dokumente. Nach Angaben der Sparkasse befinden sich darunter aber auch sehr wertvolle Objekte.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder volle Haftung?

Die Sparkasse verweist darauf, dass Schließfächer grundsätzlich bis zu 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höhere Deckung vereinbart wurde. Der Anwalt der Kläger hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für gerechtfertigt. Die Frau, die 391.000 Euro einklagt, habe ihre Altersvorsorge verloren und sei inzwischen völlig mittellos.

Nach eigenen Angaben vertritt Kuhlmann rund 650 Kunden mit einer Gesamtschadenssumme von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden nun beginnenden Verfahren sollen aus seiner Sicht Musterklagen sein. Er strebt einen sogenannten Unterwerfungsvergleich mit der Sparkasse an. Sollte dies gelingen, würde die Bank die Ansprüche seiner Mandanten dem Grundsatz nach anerkennen. Falls nicht, kündigte der Anwalt an, im schlimmsten Fall Hunderte weiterer Klagen einzureichen und die Sparkasse "in Grund und Boden" zu klagen.

Ein Vergleich gilt als äußerst unwahrscheinlich

Wie Gerichtssprecher Matthias Murawski mitteilte, müssen beide Seiten persönlich vor Gericht erscheinen. Der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide will zunächst ausloten, ob eine Einigung möglich ist. Kommt es dazu nicht, werden die Positionen der Parteien erörtert. Wie das Verfahren danach weitergeht, ist offen.

Beim Landgericht Essen sind bereits acht weitere Klagen eingegangen. Verhandlungstermine wurden dafür zwischen Juli und September angesetzt. Vertreten werden die Kläger von einem Anwalt aus Leverkusen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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