Urteil im Fall Luise: Familie bekommt 125.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen
Mehr als drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz der Familie im Zivilverfahren ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, sollen insgesamt 125.000 Euro zahlen. Ein Strafverfahren gab es nicht, weil die Beschuldigten zur Tatzeit erst 12 und 13 Jahre alt und damit strafunmündig waren.
Nach Angaben des Gerichts entfallen 85.000 Euro auf die Eltern und die Schwester des Opfers. Weitere 40.000 Euro wurden Luise selbst zugesprochen. Zusätzlich müssen die Beklagten die Bestattungskosten von rund 15.000 Euro tragen. Hinzu kommen Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Das Gericht gab der Klage damit weitgehend statt. Grundlage der Entscheidung ist nach Gerichtsangaben, dass die Ansprüche auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neu hinzu kommt: Weil der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende gesundheitliche Schäden verursacht habe, müssen die Beklagten laut Kammer auch für bereits entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Familie einstehen.
Gericht wertet die Tat als Mord
Nach Auffassung der Kammer haben die beiden Beklagten Luise am 11. März 2023 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet. Zugleich sah das Gericht bei den beiden Teenagerinnen eine individuelle Verantwortungsreife sowie die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht ihrer Tat.
Ein Strafprozess fand dennoch nicht statt: Kinder unter 14 Jahren gelten im Strafrecht grundsätzlich als schuldunfähig. Im Zivilrecht können Kinder ab sieben Jahren allerdings für unerlaubte Handlungen haften, wenn sie die nötige Verantwortungsreife besitzen. Genau diese sah das Gericht hier als gegeben an.
Entscheidender Punkt: Wie lange litt Luise?
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand vor allem die Frage, wie lange Luise nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leiden gewesen ist. Das gilt als entscheidend für die Höhe des Schmerzensgelds.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Mädchen erheblich gelitten habe. Nach Überzeugung der Kammer erlebte sie mindestens mehrere Minuten extreme Angst und Todespanik. Insgesamt soll der Todeskampf höchstens 30 Minuten gedauert haben. Hinweise darauf ergaben sich laut Gericht unter anderem aus Spuren, die auf Gegenwehr hindeuten. Die Richter werteten die Tat als heimtückischen und geplanten Mord und zeigten sich darüber fassungslos.
Zu Beginn des Prozesses im Juli 2025 war bekannt geworden, dass Luise 74 Messerstiche erlitt. Zudem hatte sie Verletzungen im Gesicht. Nach Gerichtsangaben starb sie schließlich an starkem Blutverlust und an einem Pneumothorax, also einer Luftansammlung im Brustraum.
Was laut Gericht geschah
Luise war am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet worden. Danach lief eine große Suchaktion mit Mantrailer-Hunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr an. Am 12. März wurde ihre Leiche einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden.
Nach Darstellung des Gerichts lockten die Beklagten das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht. Dort sollen sie zunächst versucht haben, Luise mit einem Plastikbeutel zu ersticken, und danach mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen haben. Eine der beiden Beschuldigten soll Luises beste Freundin gewesen sein.
Ermittlungen und offenes Motiv
Ins Visier der Ermittler gerieten die beiden Mädchen damals, weil ihre Aussagen zunächst nicht zu den Angaben anderer Zeugen passten. Bei einer weiteren Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen wurden sie mit den Widersprüchen konfrontiert und gestanden die Tat. Beide waren der Polizei zuvor nicht aufgefallen.
Später zeigten Chatverläufe laut Gericht, dass sich die beiden Beschuldigten schon vor der Tat über eine Tötung unterhalten hatten.
Zum Motiv hielten sich die Ermittlungsbehörden weitgehend bedeckt. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleibt. Als Grund wurde vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten genannt. Zudem könne sich ein mögliches Motiv aus der Sicht von Kindern Erwachsenen womöglich kaum erschließen.
Warum es nur ein Zivilverfahren gab
Wegen ihres Alters konnten die beiden Mädchen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Kinder unter 14 Jahren sind aus Sicht der Justiz strafunmündig, selbst bei schwersten Taten wie Mord oder Totschlag. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken können.
Eine erste Maßnahme des Jugendamts bestand damals darin, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, aber weiter Kontakt zu ihren Eltern hatten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion