Niedersachsen

Keine Beweise? Anwälte entlasten Klette

Millionenraub, aber keine Beweise? Im Fall Daniela Klette fordert die Verteidigung überraschend: sofortige Freilassung.

13.05.2026, 15:48 Uhr

Fall Daniela Klette: Verteidigung fordert Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette weist die Verteidigung die Vorwürfe zurück, sie habe an acht bewaffneten Raubüberfällen mit einer Beute in Millionenhöhe mitgewirkt. Nach Auffassung ihrer Anwälte gibt es keine belastbaren Beweise für eine Beteiligung der 67-Jährigen an den Taten. Ohne einen solchen Nachweis müsse Klette freigesprochen werden, erklärte die Verteidigung vor dem Landgericht Verden.

Erwiesen sei aus Sicht der Anwälte lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Wegen der in Klettes Berliner Wohnung sichergestellten Waffen könne sie nur dafür verurteilt werden, sagte ihr Anwalt Lukas Theune am Ende des gemeinsam mit Kollegin Undine Weyers gehaltenen Plädoyers. Für dieses Delikt komme nach seiner Auffassung aber allenfalls eine Bewährungsstrafe infrage. Deshalb müsse der Haftbefehl gegen Klette aufgehoben werden.

Anwalt erwartet dennoch eine Verurteilung

Zugleich machte Theune deutlich, dass er nicht damit rechne, dass das Gericht diesem Antrag folgen werde. An die drei Berufsrichter gerichtet sagte er, man wisse, dass diese unter Druck stünden. Er mache sich deshalb keine Illusionen und erwarte eher eine Verurteilung im Sinne einer von ihm so bezeichneten „Kollektivschuld“.

Strafmildernd sei aus Sicht der Verteidigung zu berücksichtigen, dass Klette bereits seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, nicht vorbestraft ist und die letzte der ihr vorgeworfenen Taten rund zehn Jahre zurückliegt. Auch ihr Alter müsse beim Strafmaß berücksichtigt werden.

Verteidigung: Täterschaft nicht geklärt

Vor dem Landgericht Verden argumentierten Klettes Anwälte, weiterhin sei offen, wer die Überfälle tatsächlich begangen habe. Sicher sei nur, dass in der Berliner Wohnung, in der Klette unter falscher Identität lebte, Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold sowie 240.000 Euro Bargeld gefunden wurden. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, dass sie selbst an den Tatorten gewesen sei.

Die Verteidigung verwies darauf, dass es keine eindeutigen Beweise für eine Anwesenheit Klettes bei den Taten gebe. Zeugenaussagen seien teils widersprüchlich, niemand habe Daniela Klette zweifelsfrei erkannt. Nach Angaben der Anwälte habe die Mehrzahl der Zeugen die dritte Person an den Tatorten nicht einmal eindeutig als Frau beschrieben. Auch die DNA-Spurenlage bewertete die Verteidigung als unklar.

Klette war im Februar 2024 in Berlin festgenommen worden. Während der mehrstündigen Ausführungen ihrer Anwälte wirkte sie im Gerichtssaal entspannt. Zeitweise saß sie ohne Schuhe auf ihrem Stuhl, lehnte sich zurück und blickte wiederholt in den Zuschauerraum, wo Unterstützer von ihr saßen.

Vorwürfe der Anklage

Seit März 2025 steht Klette in Niedersachsen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Laut Ermittlungen sollen dabei mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet worden sein. Nach Garweg und Staub wird weiterhin gefahndet.

Im Verlauf des Verfahrens wurde entschieden, fünf Überfälle nicht weiter zu verfolgen. Damit konzentriert sich der Prozess auf acht Taten.

Staatsanwaltschaft verlangt 15 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft fordert für Klette eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Zur Last gelegt werden ihr versuchter Mord, schwerer bandenmäßiger Raub sowie Verstöße gegen das Waffengesetz. Auch die Nebenklage sprach sich für eine lange Haftstrafe aus.

Die Anwälte hoben hervor, dass die acht verhandelten Raubüberfälle unterschiedlich abgelaufen seien. Eine Gemeinsamkeit bestehe lediglich darin, dass niemand körperlich verletzt worden sei. Zugleich räumten Klette und ihre Verteidiger ein, dass einige Betroffene traumatisiert worden seien und psychische Folgen davongetragen hätten. Dies bedauerten sie ausdrücklich.

Auch bei Garweg und Staub sieht die Verteidigung keine Belege

Für eine Beteiligung der früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub sieht die Verteidigung ebenfalls keine ausreichenden Beweise. Anwältin Undine Weyers erklärte, Spuren und Zeugenaussagen sprächen eher dagegen, dass bei allen Taten stets dieselben drei Beschuldigten als Täter in Betracht kämen.

Kritik an Prozess und Ermittlungen

Die Verteidigung beanstandete zudem die Bedingungen des Verfahrens. Nach Ansicht von Klettes Anwälten werde faktisch ein Terrorismusprozess geführt. Sie verwiesen auf die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen, den besonderen Gerichtssaal sowie den Transport der Angeklagten zwischen Haftanstalt und Gericht in einem Konvoi gepanzerter Polizeifahrzeuge. Das gehe deutlich über den Rahmen eines gewöhnlichen Raubprozesses hinaus.

Darüber hinaus übte Anwalt Theune scharfe Kritik am Vorgehen von Ermittlern und Gericht. Nach seiner Darstellung seien im Verfahren verschiedene Gesetze und Richtlinien verletzt worden. Besonders kritisierte er den Einsatz einer kommerziellen Künstlichen Intelligenz zur Auswertung von Daten. Diese habe nur belastendes Material für die Ermittler herausgefiltert. Zudem handele es sich um Software eines israelischen Unternehmens. Die auf diesem Weg gewonnenen Daten dürften deshalb aus Sicht der Verteidigung nicht für die Urteilsfindung herangezogen werden.

Außerdem bemängelte die Verteidigung, dass Sachverständige nicht persönlich im Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten. Eine Überprüfung ihrer Expertise sei damit nicht möglich gewesen. Auch die Beweiskraft der an den Tatorten gesicherten DNA-Spuren stellte sie infrage.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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