Im milliardenschweren Anlegerverfahren zur VW-Dieselaffäre ist vor dem Oberlandesgericht Braunschweig nach längerer Pause die Vernehmung des früheren Audi-Motorenentwicklungschefs und späteren Porsche-Vorstands Wolfgang Hatz fortgesetzt worden. Der 67-Jährige sagte mit Blick auf die sogenannte Akustikfunktion, ihm sei nicht bekannt, dass irgendein Mitglied des VW-Vorstands von dieser Funktion gewusst habe.
Im Zentrum des Zivilprozesses steht nicht die strafrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals selbst, sondern die Frage, wann der Konzern von den möglichen Folgen der manipulierten Dieselmotoren wusste und ob der Kapitalmarkt rechtzeitig informiert wurde. Nach dem Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war die VW-Aktie massiv eingebrochen; die Vorzugsaktien verloren zeitweise fast die Hälfte ihres Wertes.
Für diese Kursverluste fordern Investoren bis heute Schadenersatz. Das OLG Braunschweig beziffert den Streitwert aktuell auf rund 4,3 Milliarden Euro. Volkswagen und die als Großaktionär beteiligte Porsche SE bestreiten, gegen Informationspflichten verstoßen zu haben.
Worum es im Musterverfahren geht
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Damit können zahlreiche ähnliche Klagen gebündelt werden, um zentrale Rechts- und Tatsachenfragen einheitlich zu klären. Nach Angaben des Gerichts warten derzeit rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit etwa 3.400 Klageparteien auf die Entscheidung in Braunschweig.
Musterklägerin ist die Deka Investment GmbH. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und die Porsche SE. Ein rechtskräftiger Musterentscheid wäre für die Gerichte der ausgesetzten Verfahren bindend.
Hatz bereits rechtskräftig verurteilt
Während seiner Aussage machte Hatz mehrfach deutlich, dass er sich an einzelne Besprechungen aus den Jahren 2007 und 2008 nach so langer Zeit nicht mehr konkret erinnern könne. Grundsätzlich sagte er aber, dass er Diskussionen über illegale Einrichtungen nicht vergessen hätte; in einem solchen Fall hätte es aus seiner Sicht erhebliche Reaktionen gegeben.
Hatz war 2023 vom Landgericht München wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage von 400.000 Euro verurteilt worden. Nach dem Urteil hatte er ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerung eingebaut wurden. Dadurch hielten Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand ein, im normalen Straßenverkehr jedoch nicht. In dem Strafprozess hatte Hatz ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Die Verurteilungen gegen Hatz, den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und einen Ingenieur waren die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im Zusammenhang mit dem 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal.
Kläger sehen Wissen im Vorstand seit 2007
Die Klägerseite vertritt die Auffassung, dem VW-Vorstand sei spätestens seit 2007 klar gewesen, dass die strengen US-Vorgaben für Stickoxidemissionen mit regelkonformen Dieselfahrzeugen nicht eingehalten werden konnten. Anleger hätten deshalb Aktien zu überhöhten Kursen gekauft, weil sie über das Risiko im Unklaren gelassen worden seien.
Nach Darstellung der Kläger soll ein sogenanntes High-Level-Meeting im November 2007 gezeigt haben, dass der damalige Vorstand um Konzernchef Martin Winterkorn wusste, dass VW nicht in der Lage war, vorschriftsmäßige Dieselfahrzeuge für den US-Markt bereitzustellen. Aus Sicht der Kläger enthalten Unterlagen und Präsentationen zu diesem Termin klare Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.
VW und Porsche SE weisen Vorwürfe zurück
Volkswagen und Porsche SE bestreiten die Vorwürfe. VW betont, es habe bis zum 18. September 2015 keine konkreten Anhaltspunkte für eine kursrelevante Entwicklung gegeben, bevor die US-Umweltbehörden mit ihren Vorwürfen an die Öffentlichkeit gingen. Der Konzern sieht sich nach eigenen Angaben in seiner Einschätzung durch die bisherige Beweisaufnahme bestätigt.
Auch die Porsche SE erklärt, ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten jederzeit nachgekommen zu sein.
Für VW geht es um viel Geld
Die Bedeutung des Verfahrens liegt vor allem in den möglichen finanziellen Folgen. Der VW-Konzern hat die Aufarbeitung der Dieselaffäre nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Sollte das Musterverfahren für die Kläger erfolgreich ausgehen, könnten weitere milliardenschwere Zahlungen oder Vergleiche folgen.
Warum das Verfahren so lange dauert
Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin. Bereits 2020 hatte das Gericht wegen des Umfangs des Falls erklärt, ein Ende sei nicht absehbar. 2023 kündigte das OLG eine umfangreiche Beweisaufnahme mit rund 80 Zeugen und zahlreichen Dokumenten an. Auf der Zeugenliste standen unter anderem frühere VW-Konzernchefs wie Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Nach einer Gerichtsaufstellung wurden von September 2023 bis September 2025 insgesamt 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Erschwert wird die Aufarbeitung auch dadurch, dass sich einige vorgesehene Zeugen auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben.
Entscheidung weiter offen
Alle Beteiligten hoffen nun auf eine Einschätzung des Senats, welche Erkenntnisse die Beweisaufnahme bislang gebracht hat und wie das Verfahren weitergeführt werden soll. Ein Musterentscheid ist jedoch weiterhin nicht in Sicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion