Ein Kinderarzt einer Klinik im brandenburgischen Havelland ist wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Potsdam geht es unter anderem um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Ein Großteil der Taten soll sich während seiner Tätigkeit als Kinderarzt ereignet haben. Das volle Ausmaß der Vorwürfe war bislang nicht öffentlich bekannt.
Der Mann sitzt seit November 2025 in Untersuchungshaft und bleibt weiter in Haft. Laut Staatsanwaltschaft wurde am 6. Mai Anklage erhoben. Die angeklagten Taten sollen sich von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 und damit über etwa zwölf Jahre erstreckt haben.
Großteil der Vorwürfe betrifft die Dienstzeit
Bekannt geworden war der Fall bereits im Januar. Damals hieß es, der Arzt solle im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin während des Dienstes ein Kind sexuell missbraucht haben. Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes durchsuchte die Polizei mehrere Orte und stellte zahlreiche Datenträger sicher.
Die Ermittler prüften anschließend zügig, ob es weitere mögliche Opfer geben könnte. Als Haftgrund wurde neben anderen Aspekten auch Wiederholungsgefahr genannt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte einen großen Teil der angeklagten Taten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.
Staatsanwaltschaft und Gericht äußern sich nur knapp
Die Staatsanwaltschaft hatte sich in dem Fall über Monate hinweg weitgehend bedeckt gehalten. Auch nach Bekanntgabe der Anklage machte die Behörde zunächst kaum weitere Angaben und verwies auf das Landgericht Potsdam. Dort lag die Akte nach Gerichtsangaben zunächst noch nicht bei der Pressestelle vor. Weitere Auskünfte seien erst nach Sichtung möglich.
Klinik sieht Vertrauen erschüttert
Die Havelland-Klinikgruppe hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen erklärt, die Vorwürfe hätten das Vertrauen von Patientinnen, Patienten und ihren Familien tief erschüttert. Zudem wurde ein Hinweistelefon eingerichtet.
Bereits im Januar kündigte die Klinikgruppe an, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit externer Hilfe aufzuarbeiten. Nach früheren Angaben war bei der Untersuchung des betroffenen Kindes das geltende Vier-Augen-Prinzip verletzt worden, wonach zwei Personen anwesend sein müssen.
Auch die Landeskrankenhausgesellschaft wollte sich infolge des Falls mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen.
Der frühere brandenburgische Innenminister René Wilke (SPD) hatte im Januar die schnelle Ermittlungsarbeit hervorgehoben. Durch das rasche Vorgehen der Polizei sei jemand gestoppt worden, von dem andernfalls weitere Gefahren auch für Kinder hätten ausgehen können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion