Investorenprozess gegen VW: Milliardenrisiko aus der Dieselaffäre bleibt bestehen
Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals sorgt ein Thema bei Volkswagen noch immer für Nervosität: der Investorenprozess in Braunschweig. Für den Konzern geht es dabei um erhebliche finanzielle Risiken. Aktionäre verlangen Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil sie sich durch den Kurssturz der VW-Aktie nach dem Auffliegen der Abgasmanipulation geschädigt sehen. Nach längerer Unterbrechung wird das Verfahren am Dienstag und Mittwoch fortgesetzt.
Worum dreht sich der Prozess?
Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob bei Dieselautos betrogen wurde. Verhandelt wird vielmehr, ob Volkswagen den Kapitalmarkt rechtzeitig über die Vorgänge rund um die manipulierten Motoren informiert hat.
Als der Skandal Ende September 2015 öffentlich wurde, brach der Aktienkurs des Unternehmens massiv ein. Zeitweise verloren die VW-Vorzugsaktien fast die Hälfte ihres Werts. Für diese Verluste fordern Anleger nun eine Entschädigung.
Was bedeutet Musterverfahren?
Das Verfahren ist zivilrechtlicher Natur und dient nicht der strafrechtlichen Aufarbeitung einzelner Verantwortlicher. Es geht allein um mögliche Schadenersatzansprüche.
Besonders ist, dass nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zahlreiche ähnliche Klagen gebündelt werden können. Derzeit sind rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit etwa 3.400 Klägern von der Entscheidung betroffen.
Am Ende soll das Oberlandesgericht Braunschweig einen Musterentscheid fällen. Sobald dieser rechtskräftig ist, müssen sich die Gerichte in den ausgesetzten Verfahren an den darin getroffenen Feststellungen orientieren.

Wer steht sich vor Gericht gegenüber?
Als Musterkläger wurde die Deka Investment GmbH bestimmt. Auf Beklagtenseite stehen die Volkswagen AG sowie die Porsche SE als Großaktionärin.
Während VW in anderen Verfahren oft auf die Verantwortung einzelner früherer Manager verweist, ist das hier nicht möglich: In diesem Fall richten sich die Forderungen direkt gegen den Autobauer und die Porsche SE.
Warum ist der Prozess noch immer wichtig?
Vor allem wegen der Summe, um die gestritten wird. Das OLG Braunschweig beziffert den Streitwert derzeit auf rund 4,3 Milliarden Euro.
Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert von der Ostfalia Hochschule Wolfsburg ist der Ausgang für VW bedeutsam, weil mögliche Zahlungen oder Vergleiche zusätzliche Rückstellungen erfordern und damit die Bilanz belasten könnten.
Volkswagen beziffert die bisherigen Kosten der Dieselaufarbeitung auf mehr als 32 Milliarden Euro. Sollte der Konzern auch in diesem Verfahren hohe Summen zahlen müssen, würde das den finanziellen Spielraum weiter einschränken.
Wie begründen die Kläger ihre Forderungen?
Die Kläger vertreten die Ansicht, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 bewusst gewesen sei, dass die strengen US-Grenzwerte für Stickoxide mit den damaligen Dieselmotoren nicht eingehalten werden konnten.
Aus ihrer Sicht wurden Anleger deshalb im Unklaren gelassen und kauften VW-Aktien zu überhöhten Preisen. Das Musterverfahren habe gezeigt, dass der Vorstand um den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn spätestens seit einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 gewusst habe, dass regelkonforme Dieselfahrzeuge nicht verfügbar gewesen seien.
Klägeranwalt Axel Wegner verweist dabei insbesondere auf Unterlagen und eine Präsentation aus diesem Termin. Diese enthielten nach seiner Auffassung klare Hinweise auf die geplante Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Was sagen VW und Porsche SE dazu?
Beide Beklagten weisen die Vorwürfe zurück. Volkswagen argumentiert, es habe vor dem 18. September 2015 keine konkreten Anzeichen dafür gegeben, dass die Angelegenheit kursrelevant sei. Erst mit den damals veröffentlichten Vorwürfen der US-Umweltbehörden sei die Lage öffentlich eskaliert.
Ein VW-Sprecher betont, der Konzern sei überzeugt, seine kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten jederzeit erfüllt zu haben. Nahezu identisch äußert sich auch die Porsche SE, die ebenfalls keinen Verstoß gegen Publizitätspflichten sieht.
Auch nach fast acht Jahren Verfahrensdauer halten die Beklagten an dieser Linie fest. Volkswagen verweist darauf, dass die bisherige Beweisaufnahme und die bisherigen Zeugenaussagen die eigene Sicht stützten.
Warum zieht sich das Verfahren so lange hin?
Die enorme Komplexität des Falls ist der Hauptgrund. Bereits 2020 hatte das Oberlandesgericht erklärt, dass ein Ende des Verfahrens nicht absehbar sei. Damals war von Tausenden Seiten Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten die Rede.
2023 kündigte das Gericht eine umfassende Beweisaufnahme an. Geplant war, rund 80 Zeugen zu hören und eine große Zahl von Dokumenten auszuwerten. Auf der Liste standen auch frühere VW-Chefs wie Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Nach Angaben des Gerichts wurden von September 2023 bis September 2025 insgesamt 63 Zeugen sowie drei Parteien vernommen. Hinzu kommt, dass einige Zeugen die Aussage ganz oder teilweise verweigerten, weil sie sich auf ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.
Steht eine Entscheidung kurz bevor?
Bei den anstehenden Terminen werden weitere Zeugen erwartet. Besonders im Blick steht dabei die Aussage des inzwischen rechtskräftig verurteilten früheren Audi-Motorenchefs Wolfgang Hatz.
Außerdem hoffen alle Beteiligten auf eine Einschätzung des Gerichts dazu, was die bisherige Beweisaufnahme ergeben hat und wie das Verfahren weitergehen soll. Ein Musterentscheid ist jedoch weiterhin nicht in Sicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion