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Neues Gesetz gegen digitale Gewalt soll Betroffene besser schützen

Digitale Gewalt ist oft genauso schlimm wie physische Übergriffe, davon ist Justizministerin Stefanie Hubig überzeugt. Was die Sozialdemokratin dagegen unternehmen will.

17.04.2026, 14:20 Uhr

Wer im Internet Opfer von Hass, sexueller Belästigung oder anderer digitaler Übergriffe wird, soll sich künftig leichter wehren können. Ein neuer Gesetzentwurf sieht dafür erweiterte Auskunftsrechte sowie Maßnahmen bis hin zu gerichtlich angeordneten Sperren von Nutzerkonten vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellte die Pläne am Freitag vor. Zusätzlich soll auch das Strafrecht verschärft werden, insbesondere im Umgang mit sexualisierten Bildinhalten.

Hubig bezeichnete digitale Gewalt als weit verbreitetes Problem. Deepfakes und Cyberstalking seien längst Teil des Alltags geworden, während die geltende Rechtslage mit der digitalen Entwicklung nicht Schritt halte. Durch Künstliche Intelligenz, Smartphones und soziale Netzwerke sei es heute einfacher denn je, Menschen öffentlich bloßzustellen oder sexuell herabzuwürdigen. Besonders häufig seien Frauen betroffen, und die Zahl der Fälle nehme deutlich zu.

Auslöser der Debatte

Nach Angaben der Ministerin wurden die Maßnahmen bereits seit Monaten vorbereitet. Neue Aufmerksamkeit erhielt das Thema Ende März, als die Schauspielerin Collien Fernandes öffentlich machte, dass unter ihrem Namen Fake-Profile erstellt und pornografische Inhalte verbreitet worden seien. In diesem Zusammenhang erhob sie Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Entwurf erfasst verschiedene Erscheinungsformen digitaler Gewalt. Dazu zählen unter anderem Bedrohungen und Hassrede, das Veröffentlichen persönlicher Daten ohne Zustimmung, das ungewollte Versenden pornografischer Inhalte, Cybergrooming, Cybermobbing, Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt sowie Identitätsmissbrauch durch Fake-Accounts.

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, wie verbreitet das Problem ist: Rund ein Viertel der etwa 1.000 Befragten gab an, bereits digitale Gewalt erlebt zu haben. Bei den 16- bis 29-Jährigen lag der Anteil sogar bei 43 Prozent. Vier von fünf Befragten sprachen sich für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung aus. Auch der Deutsche Richterbund hält ein entschiedeneres Vorgehen des Rechtsstaats gegen Angriffe auf Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte im Netz für dringend notwendig.

Zwei Wege: Zivilrecht und Strafrecht

Hubig betonte, dass sich täuschend echte Deepfakes innerhalb kürzester Zeit erstellen ließen und dabei gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte möglich seien. Dennoch fehle bislang ein eigener Straftatbestand. Auch das Zivilrecht sei auf digitale Gewalt noch nicht ausreichend vorbereitet. Deshalb setzt der Entwurf auf zwei Ansätze zugleich: auf strafrechtliche Verschärfungen und auf bessere zivilrechtliche Möglichkeiten für Betroffene.

Die Ministerin machte deutlich, dass digitale Gewalt nicht weniger schwer wiege als andere Formen von Gewalt. Die Folgen für die Betroffenen seien oft ähnlich belastend und könnten das Leben vieler Menschen massiv erschüttern.

Mehr Rechte für Opfer

Im Zivilrecht sollen Betroffene mutmaßlicher Straftaten einfacher an Informationen über anonyme Täter gelangen können. Nach dem Entwurf sollen sie dafür ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren einen Antrag bei ihrem örtlichen Gericht stellen können. Das Gericht könnte dann Plattformen oder Internetanbieter verpflichten, die Identität hinter anonymen Accounts offenzulegen.

In einem zweiten Schritt könnten Betroffene dann Unterlassungsansprüche, Schadenersatz oder in besonders schweren Fällen auch eine befristete Sperrung eines Nutzerkontos gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung wäre, dass die Schwere der Rechtsverletzung dies rechtfertigt.

Der Deutsche Richterbund wies darauf hin, dass die Gerichte für solche Verfahren ausreichend Personal benötigen, damit Auskunftsansprüche schnell bearbeitet werden können. Hubig unterstützte diese Forderung und betonte, dass die Justiz entsprechend ausgestattet werden müsse.

Dass über solche Maßnahmen ein Gericht entscheidet, soll zugleich die Meinungsfreiheit schützen. Äußerungen, die strafrechtlich nicht relevant sind, sollen weiterhin anonym möglich bleiben.

Drei neue Straftatbestände geplant

Auf strafrechtlicher Ebene sieht der Entwurf drei neue Delikte vor.

Erstens soll die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen neu geregelt werden. Das unerlaubte Erstellen und Verbreiten intimer Bilder soll strafbar sein – unabhängig davon, ob es sich um echte oder computergenerierte Aufnahmen handelt. Darunter fallen etwa pornografische Deepfakes, aber auch Formen des sogenannten digitalen Voyeurismus, also heimliche Aufnahmen in der Öffentlichkeit mit Fokus auf nackte oder sexualisiert dargestellte Körperpartien.

Zweitens ist ein Straftatbestand zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte vorgesehen. Gemeint sind Deepfakes ohne sexuellen Inhalt, die einer Person dennoch erheblichen Schaden zufügen können. Strafbar sein soll in diesem Fall das unbefugte Verbreiten beziehungsweise Zugänglichmachen solcher Inhalte, nicht bereits deren Herstellung.

Drittens soll auch die unerlaubte Überwachung ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Dazu zählen etwa versteckte Sender in persönlichen Gegenständen wie Handtaschen oder das heimliche Installieren von Spionagesoftware auf Smartphones. Ziel ist hier vor allem ein schärferes Vorgehen gegen Cyberstalking.

Gesetzgebungsverfahren dürfte dauern

Hubig räumte ein, dass die Vorschläge unterschiedlich bewertet werden: Während einige sie für zu weitgehend halten, gehen sie anderen nicht weit genug. Nun soll der Entwurf zunächst diskutiert werden. Bis ein Gesetz tatsächlich beschlossen ist, dürften noch mehrere Monate vergehen.

Unabhängig davon soll bereits am kommenden Mittwoch eine weitere Maßnahme im Kabinett beraten werden, die ebenfalls bei der Verfolgung schwerer Straftaten im Netz helfen soll: die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, damit diese für Ermittlungsbehörden verfügbar sind.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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