Anklage nach schwerem Feuerwerksunglück in Berlin
Nach der schweren Verletzung eines damals siebenjährigen Jungen in der Neujahrsnacht 2025 in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Beschuldigt ist ein heute 19-Jähriger. Ihm werden das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, fahrlässige Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Last gelegt, wie die Berliner Strafverfolgungsbehörde mitteilte.
Der Junge hatte in der Silvesternacht 2024/25 gemeinsam mit seiner Familie ein Feuerwerk beobachtet, als unmittelbar vor ihm eine Kugelbombe explodierte. Solche Feuerwerkskörper gelten wegen ihrer enormen Sprengkraft als besonders gefährlich. Das Kind erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Eine an der Behandlung beteiligte Kinderchirurgin der Charité hatte später erklärt, das Ausmaß der Verletzungen sei sonst eher von schweren Arbeitsunfällen, massiven Gasexplosionen oder aus Kriegsgebieten bekannt.
Zwei weitere Beteiligte bislang unbekannt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte, damals 17 Jahre alt, kurz nach Mitternacht gemeinsam mit einem bislang nicht identifizierten Mittäter auf dem Emstaler Platz in Berlin-Tegel die Kugelbombe in ein Abschussrohr eingesetzt und gezündet haben. Das Rohr soll jedoch umgekippt sein, sodass der Sprengkörper waagerecht über den Platz schoss. Schließlich detonierte die Kugelbombe zwischen den Beinen des Kindes. Ein weiterer unbekannter Beteiligter soll das Geschehen gefilmt haben.
Mehrere Verletzte, teils bis heute in Behandlung
Durch die Explosion stürzte zudem ein Vordach ein. Dabei wurden insgesamt zwölf Menschen verletzt, einige von ihnen schwebten zeitweise in Lebensgefahr. Laut Staatsanwaltschaft erlitten die Betroffenen schwere Verletzungen. Mehrere Geschädigte leiden demnach noch immer unter körperlichen und psychischen Folgen und werden weiterhin medizinisch behandelt.
Da der Beschuldigte zur Tatzeit noch minderjährig war, muss nun eine Jugendkammer entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine mögliche Verhandlung vor dem Jugendgericht wäre nicht öffentlich. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber