Beschluss gegen Weimer ist bestandskräftig
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ vorerst nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Der parteilose Politiker hat nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin innerhalb der vorgesehenen Zweiwochenfrist kein Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 30. April eingelegt.
Damit ist die Entscheidung nach Gerichtsangaben bestandskräftig. Bis über die Hauptsache entschieden ist, darf Weimer die umstrittene Aussage nicht erneut öffentlich äußern. Beim Verwaltungsgericht sind daneben weiterhin Klagen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie zweier weiterer Buchhandlungen im Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis anhängig. Wann darüber verhandelt wird, ist weiterhin offen.
Eine Sprecherin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigte auf Anfrage, dass kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Zur Begründung hieß es, die Kostenübernahmeerklärung durch die Behörde ermögliche eine zügige und möglichst kostensparende Beendigung des Verfahrens.
Streit um den Buchhandlungspreis
Weimer hatte die drei Buchhandlungen unter Verweis auf angebliche „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ von der Auszeichnung ausgeschlossen. Welche konkreten Vorwürfe den Läden gemacht werden, wurde bislang nicht öffentlich bekannt.
Nach Angaben ihrer Anwälte wollen die drei betroffenen Buchhandlungen mit ihren Klagen außerdem Einblick in die Abläufe rund um die Preisvergabe erzwingen. Sie berufen sich dabei auf ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und aus welchen Gründen in bislang beispielloser Weise Einfluss auf die Entscheidung genommen habe.
Auslöser des Eilverfahrens war ein Interview mit der „Zeit“. Auf die Frage, warum er in die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises eingegriffen habe, antwortete Weimer, der Staat könne keine Preise vergeben und Steuergeld einsetzen, um damit „politische Extremisten“ zu fördern.
Die Betreiberinnen des Berliner Buchladens sahen sich dadurch unmittelbar angesprochen und beantragten gerichtlichen Rechtsschutz, nachdem Weimer sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Gericht: Persönlichkeitsrechte verletzt
Das Verwaltungsgericht kam im Eilverfahren zu dem Schluss, dass die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen verletzt. Nach Auffassung der Richter war die Aussage so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen selbst als politische Extremisten dargestellt würden.
Für eine solche Bewertung gebe es jedoch keine belastbare Tatsachengrundlage. Das Gericht führte weiter aus, Weimer habe auch auf Nachfrage nicht erläutert, welche konkreten Erkenntnisse ihn dazu veranlasst hätten, beim Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über die Buchhandlung einzuholen.
Der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, sprach von einem klaren Rechtsbruch. Die Diffamierung durch Weimer sei nun auch gerichtlich festgestellt worden. Zugleich forderte er den Kulturstaatsminister auf, sich zu entschuldigen und die drei betroffenen Buchhandlungen zu rehabilitieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion