Bayern

Wiesn-Zoff eskaliert – jetzt landet er vor Gericht

Wiesn-Zoff vor Gericht: Ein Wirt greift das Zelt-System an – könnte dieser Eilantrag die Oktoberfest-Vergabe verändern?

13.05.2026, 12:16 Uhr

Oktoberfest-Zeltvergabe beschäftigt nun auch die Gerichte

Die Vergabe der Festzelte auf dem Oktoberfest landet vor Gericht. Das Verwaltungsgericht München bestätigte den Eingang eines Eilantrags des Gastronomen Alexander Egger. Er wehrt sich damit gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt „Schützenlisl“ auf der Oidn Wiesn. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ging der Antrag am Dienstag ein. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Verhandlung zur Festzeltvergabe Mitte Mai

Nicht nur die Oidn-Wiesn-Vergabe ist umstritten: Auch gegen die Zuteilung eines großen Festzelts auf dem Hauptgelände geht Egger vor. Dazu beantragte er eine Nachprüfung bei der Regierung von Oberbayern. Die Vergabekammer Südbayern soll sich am 19. Mai in einer mündlichen Verhandlung mit dem Fall befassen. Ein Behördensprecher bestätigte entsprechende Informationen, wies jedoch darauf hin, dass der Termin nicht öffentlich ist.

Die Vergabekammer prüft öffentliche Aufträge, wenn Betroffene Zweifel an deren rechtmäßiger Vergabe anmelden.

Egger will das System grundsätzlich überprüfen lassen

Egger betreibt bislang ein kleineres Wiesn-Zelt. Medienberichten zufolge blieb seine Bewerbung um ein großes Festzelt erfolglos. Nun stellt er offenbar das gesamte Vergabesystem infrage. Ziel ist es, die Stadt bei zunächst zwei konkret benannten Zelten – dem Schottenhamel und dem Paulaner-Festzelt – an europäisches Vergaberecht zu binden. Das könnte eine Ausschreibung auf EU-Ebene nach sich ziehen.

Offizielles Oktoberfestplakat 2026
Wer als Gastronom auf dem Oktoberfest dabei sein darf, darum wird gerade gestritten. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

Demnach hatte sich Egger auch für die traditionsreichen Zelte Bräurosl und Paulaner beworben, soll aber erneut nur seine bisherige Münchner Stubn erhalten. Bei diesen Zelten handelt es sich um Brauerei-Zelte; dort haben die Brauereien ein Vorschlagsrecht bei der Auswahl des Wirts.

Kritik aus dem Kreis der Wiesn-Wirte

Andere Festwirte reagierten kritisch auf Eggers Vorgehen. Christian Schottenhamel, zweiter Sprecher der Wiesn-Wirte und selbst betroffen, verteidigte das bisherige Verfahren. Die Vergabepraxis habe sich über Jahrzehnte bewährt und sichere, dass das Oktoberfest ein Ort bleibe, an dem bayerisches Brauchtum und Tradition gelebt würden, sagte er. Im Schottenhamel-Zelt, das sich seit 1867 in Familienbesitz befindet, eröffnet der Oberbürgermeister traditionell das Oktoberfest mit dem Anstich des ersten Fasses.

Egger fordert mehr Transparenz und Chancengleichheit

Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, weist die Kritik zurück. Seiner Ansicht nach müsse die Wiesn nicht gerettet werden, wohl aber fairer werden. Mehr Chancengleichheit bei der Teilhabe an dieser Tradition würde dem Fest guttun, erklärte er. Dem Oktoberfest wolle er keinesfalls schaden. Vielmehr könne Wettbewerb dazu beitragen, das Volksfest für Besucher günstiger zu machen, ohne dass Traditionen verloren gingen.

Er betonte zudem, er wolle ein großes Wiesn-Zelt mit hoher Qualität führen. Sein bisheriges Münchner Stubn-Festzelt sei stets im Sinne des bayerischen Volksfestcharakters betrieben worden.

Zugleich kritisierte Egger einen Widerspruch: Das Oktoberfest gelte weltweit als Symbol für bayerische Lebensfreude, Gastfreundschaft und Tradition. Ausgerechnet die Vergabe der großen Festzelte sei für Außenstehende jedoch nur eingeschränkt transparent und kaum demokratisch nachvollziehbar.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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