Bayern

Tödlicher Crash: Jetzt steht der Fahrer vor Gericht

Zwei Schwestern sterben bei Frontalcrash in Unterfranken – jetzt muss der mutmaßliche Unfallverursacher vor Gericht.

29.09.2026, 03:30 Uhr

Knapp elf Monate nach dem tödlichen Verkehrsunfall mit zwei Schwestern in Unterfranken ist der mutmaßliche Verursacher verurteilt worden. Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach gegen den 51-Jährigen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro aus. Zusätzlich erhielt der Mann ein einmonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte den Sachverhalt nicht bestritten und sich nach Angaben eines Gerichtssprechers schon vor der Verhandlung bei den Eltern der Getöteten entschuldigt. Mit der Entscheidung folgte das Gericht weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die genaue Ursache des Unfalls konnte auch im Prozess nicht eindeutig geklärt werden. Nach Einschätzung des Gerichts war der Mann am Morgen des 9. November 2025 nahe Wildflecken im Landkreis Bad Kissingen vermutlich aus ungeklärten Gründen unaufmerksam.

Ein Sachverständiger schloss einen technischen Defekt am Fahrzeug des 51-Jährigen aus. Auch Alkohol oder Drogen spielten demnach keine Rolle. Zudem ließ sich nicht belegen, dass der Fahrer durch sein Handy abgelenkt war.

Laut Gutachten war der Mann mit etwa 104 bis 114 Kilometern pro Stunde unterwegs, erlaubt waren 100. Die leicht überhöhte Geschwindigkeit galt jedoch nicht als Ursache des Unfalls. Nach den Ermittlungen fuhr der 51-Jährige in einer Kurve ohne erkennbare Lenk- oder Bremsbewegung geradeaus nach links in eine Leitplanke. Anschließend versuchte er, sein Auto über die Gegenfahrbahn zurück auf seine Spur zu lenken, und stieß dabei mit dem entgegenkommenden Wagen der 16 und 19 Jahre alten Schwestern zusammen.

Die beiden jungen Frauen aus dem Landkreis Bad Kissingen versuchten noch auszuweichen, konnten den Zusammenstoß aber nicht verhindern. Sie starben noch an der Unfallstelle. Der Unfallverursacher erlitt leichte Verletzungen und kam in ein Krankenhaus.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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